Mehr über den Artikel erfahren OLG Hamburg: Enthält eine Bestellbestätigung nach Bestellung in einem Onlineshop auch Werbung, muss für diese Inhalte eine Einwilligung vorliegen; Ansonsten liegt eine unzulässige geschäftliche Handlung für den Versand der Bestellbestätigung vor
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OLG Hamburg: Enthält eine Bestellbestätigung nach Bestellung in einem Onlineshop auch Werbung, muss für diese Inhalte eine Einwilligung vorliegen; Ansonsten liegt eine unzulässige geschäftliche Handlung für den Versand der Bestellbestätigung vor

Dies auch dann, wenn diese Beststellbestätigung nur die gesetzlichen Anforderungen des § 312i I Nr.3 BGB erfüllen will. So unter anderem das Gericht im Rahmen einer Entscheidung zu einer sofortigen…

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