EuGH: Datenschutzaufsichtsbehörde darf Beschwerde nicht zurückweisen, nur weil ein gerichtlicher Rechtsbehelf auf Basis von Art. 79 I DSGVO eingelegt wurde, der denselben Gegenstand wie die Beschwerde hat, und die dortige Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist
So das Gericht in seinem Urteil vom 18. Juni 2026 (Az.: C-414/24) in einem Vorabentscheidungsersuchen des OGH aus Österreich. Das Gericht führt in den Rn.52-59 der Entscheidungsgründe aus: „…Wenn die…