OLG Frankfurt a.M.: Bietet ein Unternehmen Leistungen im Zusammenhang mit einem Vorgehen gegen Google-Bewertungen im Rahmen des sog. Reputationsmanagements an, so unterfallen diese Leistungen unterfallen dem Rechtsdienstleistungsgesetz
In der Folge muss daher nach Ansicht des Gerichts auch eine Erlaubnis nach § 2 I RDG vorliegen. So äußert sich das Gericht in einem Verfahren in seinem Urteil vom…