LG Frankfurt am Main: Veröffentlichung eines Fotos aus Instagram-Account in ausländischer Sprache kann ausreichenden Inlandsbezug und damit Anwendung des UrhG begründen, sofern Beeinträchtigung der Interessen des Urhebers im Inland liegt
Dieser sog. Commercial Effect wurde im Streitfall in dem einstweiligen Verfügungsverfahren durch das Gericht angenommen. Veröffentlicht wurde ein Foto eines Fotografen, der überwiegende im Bereich der Architektur tätig ist, auf…