Mehr über den Artikel erfahren KG Berlin: Verbot des Inverkehrbringens von Medizinprodukten ohne eine erforderliche und den Vorschriften der Medizinprodukteverordnung entsprechenden CE-Kennzeichnung nach Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 MDR ist eine Marktverhaltensregelung nach § 3a UWG
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KG Berlin: Verbot des Inverkehrbringens von Medizinprodukten ohne eine erforderliche und den Vorschriften der Medizinprodukteverordnung entsprechenden CE-Kennzeichnung nach Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 MDR ist eine Marktverhaltensregelung nach § 3a UWG

So unter anderem das Gericht in seinem Beschluss vom 24. Juli 2025 (Az.: 5 W 105/25) zu einem Medizinprodukt, einem Vaginalzäpfchen, und dessen Verkauf. Der geltend gemachte Unterlassungsanspruchs in einem…

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