LG München I: Musik darf nicht ohne Zustimmung der Urheber oder Rechteverwerter für das Training von KI-Anwendung genutzt werden
So das Gericht in seinem Urteil vom 31. Juli 2026 (Az.: 42 O 763/25) in einem Rechtsstreit der GEMA gegen das Unternehmen, dass die KI-Anwendung „Suno“ anbietet. Gemäß den Angaben…
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Juli 31, 2026