OLG Hamburg: Sternchenhinweis mit Erläuterungen zur Erklärung eines beworbenen Testergebnisses genügt, um Irreführung nach § 5 UWG zu vermeiden
Es ist Verbrauchern zumutbar, den Sternchenhinweis bei Interesse nachzuverfolgen und die Erläuterung nachzuvollziehen. So unter anderem das Gericht in seinem…

