OLG Brandenburg: Kein Anspruch auf Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO trotz Abhandenkommen von personenbezogenen Daten wegen Hackerangriff und Fehlverhalten eines Mitarbeiters eines Dienstleisters, wenn Verantwortlicher sich erfolgreich entlasten kann
Dann greift die Regelung des Art. 82 III DSGVO, wie das Gericht in seinem Urteil vom 2. März 2026 (Az.: 1 U 1/24) in einem Sachverhalt entschieden hat. Das Gericht…