EuGH: Anmeldung für Newsletter kann, wenn Zweck nur die Geltendmachung von Ansprüchen nach der DSGVO ist, ggf. rechtsmissbräuchlich sein
So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 19. März 2026 (Az.: C‑ 526/24) in einem Vorabentscheidungsersuchen des LG Arnsberg. Dabei folgt das Gericht der Ansicht des Generalanwaltes in…