OLG Düsseldorf: Datenübermittlung nach Vertragsabschluss des Kunden durch Mobilfunkdiensteanbieters zulässig, da Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses nach Art. 6 I lit f.) DSGVO in Form der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Scoring-Systems besteht

So unter anderem das Gericht in einem Klageverfahren eines qualifizierten Verbraucherverbandes gegen ein Unternehmen, dass Mobilfunkdienstleistungen anbietet. Neben einem Unterlassungsantrag,

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