OLG Frankfurt a.M.: Internetbewertungsportal kann als mittelbarer Störer hinsichtlich unzutreffender Bewertungen auf Unterlassung haften, wenn zum Nachweis einer anonymen Bewertung eingereichte Unterlagen nur intern geprüft, aber nicht an Bewerteten weiterleitet
Dies muss dann in anonymisierter Form geschehen. Geschieht dies nicht, so das Gericht in seinem Beschluss vom 31. August 2026…

