EuGH: Anbieter einer Datenbank, der gegen Zahlung Informationen über verurteilte Straftäter abrufbar hält stellt, kann sich nicht auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten „zu journalistischen Zwecken nach Art. 85 DSGVO berufen und muss daher auch Rechte der betroffenen Person erfüllen
So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 9. Juli 2026 (Az.: C- 199/24) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens aus Schweden. Ein Anspruch auf Löschung von personenbezogenen Daten war erst…