Allerdings, so das Gericht in seinem Urteil vom 4. Juli 2023 (Az.: C-252/21) zu einem Vorabentscheidungsersuchen des OLG Düsseldorf in einem dort geführten Kartellrechtsverfahren, muss dabei von der „fachfremden“ Behörde die Zusammenarbeit mit den zuständigen Aufsichtsbehörden für den Bereich des Datenschutzes erfolgen. Link zur Pressemitteilung (Achtung:.pdf-Dokument): https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2023-07/cp230113de.pdf
EuGH: Auch nationale Wettbewerbsbehörde darf Verstoß gegen DSGVO feststellen
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