Allerdings, so das Gericht in seinem Urteil vom 4. Juli 2023 (Az.: C-252/21) zu einem Vorabentscheidungsersuchen des OLG Düsseldorf in einem dort geführten Kartellrechtsverfahren, muss dabei von der „fachfremden“ Behörde die Zusammenarbeit mit den zuständigen Aufsichtsbehörden für den Bereich des Datenschutzes erfolgen. Link zur Pressemitteilung (Achtung:.pdf-Dokument): https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2023-07/cp230113de.pdf

EuGH: Auch nationale Wettbewerbsbehörde darf Verstoß gegen DSGVO feststellen
- Beitrags-Autor:Rolf Albrecht
- Beitrag veröffentlicht:Juli 4, 2023
- Beitrags-Kategorie:Datenschutzrecht
Rolf Albrecht
Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West
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