LG München I:Nennung von Unternehmen auf Kundenreferenzliste
Nennung von Unternehmen auf Kundenreferenzliste – Eine Zusammenarbeit muss durch den Listennutzer bewiesen werden. Gelingt dies nicht, dann besteht ein Unterlassungsanspruch auf Basis des § 823 I BGB. So das LG München I in seinem Endurteil vom 15. Februar 2022 (Az.: 33 O 4811/21). Ein bekanntes Automobilunternehmen hatte einen Anspruch wegen der Verwendung der Unternehmensbezeichnung auf der Internetseite eines Dienstleistungsanbieters im Rahmen einer Kundenreferenzliste geltend gemacht. Dies letztendlich erfolgreich, da keine Einwilligung für die Nennung bewiesen werden konnte. Nennung von Unternehmen auf Kundenreferenzliste – Ansicht des Gerichts Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Diese ist auch unwahr. Denn der Nachweis, dass eine Zusammenarbeit zwischen der Klägerin und…
LArbG Baden-Württemberg: Erfüllung des Auskunftsanspruchs nach Art.15 DSGVO durch Erfüllungsgehilfen
Erfüllung des Auskunftsanspruchs nach Art.15 DSGVO durch Erfüllungsgehilfen – Also durch eine Person, die diese Aufgabe für den Verantwortlichen übernimmt, ist zulässig und damit kommt der Verantwortliche der Durchführung der Auskunft nach. So das LArbG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 1. Juni 2022 (Az.: 4 Sa 65/21). In dem Rechtsstreit war auch ein geltend gemachter Anspruch auf Auskunft nach art. 15 DSGVO und dessen wirksame, außergerichtliche, Erfüllung streitig zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber, der als Rechtsform einem Konzern zugeordnet ist. Erfüllung des Auskunftsanspruchs nach Art.15 DSGVO durch Erfüllungsgehilfen – Ansicht des Gerichts Der Auskunftsanspruch war im Streitfall nicht durch den Arbeitgeber, sondern durch die Datenschutzbeauftragte der Konzernmutter erfolgt. Dies…
OLG Hamm:Art.7 der Verordnung über Medizinprodukte (Medical Device Regulation) ist Marktverhaltensregelung nach §3a UWG
Art.7 der Verordnung über Medizinprodukte (Medical Device Regulation) ist Marktverhaltensregelung nach §3a UWG – So das OLG Hamm in seinem Urteil vom 21.April 2022 (Az.: 4 U 39/22). Entscheiden wurde dies im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen zwei Unternehmen, die Mitbewerber auf dem Gebiet der Herstellung und des Vertriebs von Medizinprodukten tätig sind. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen nur aus: „…Bei Art. 7 MDR handelt es sich um eine Marktverhaltensregel i. S. v. § 3a UWG (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 02.12.2021 – 6 U 121/20, Rn. 32, zit. nach juris – Heilerde zur Entgiftung)…“
LG Frankfurt a.M.: Streitigkeiten um eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster sind Sache für Kammer für Handelssachen
Streitigkeiten um eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster sind Sache für Kammer für Handelssachen – So das LG Frankfurt a.M. in einem Beschluss vom 19.Mai 2022 (Az.: 2-03 O 94/22). Das Gericht verwies einen entsprechenden Rechtsstreit und begründet wie folgt: „…Der Antrag gehört nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c) GVG (ggf. in analoger Anwendung) vor die Kammer für Handelssachen. Handelssachen sind nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c) bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, in denen durch die Klage ein Anspruch aus den „Rechtsverhältnissen, die sich auf den Schutz der Marken und sonstigen Kennzeichen sowie der eingetragenen Designs beziehen“, geltend gemacht wird. Es ist davon auszugehen, dass auch Ansprüche, die ihre Grundlage auf…
OLG Karlsruhe:§ 10 III und IV JuSchG sind Marktverhaltensregelungen nach § 3a UWG
§ 10 III und IV JuSchG sind Marktverhaltensregelungen nach § 3a UWG – So das OLG Karlsruhe in dem Urteil vom 11. Mai 2022 (Az.: 6 U 362/21) im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren in einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit zwischen zwei Anbietern von E-Zigaretten. Im Streitfall, die Einzelheiten sind den Entscheidungsgründen zu entnehmen, ging es um die Frage, ob die Verletzung der Vorschriften durch die genaue Vorgehensweise des in Anspruch genommen Verkäufers vorlag oder nicht. § 10 III und IV JuSchG sind Marktverhaltensregelungen nach § 3a UWG – Ansicht des Gerichts Das OLG Karlsruhe folgt dabei bestehende Rechtsprechung und Ansichten in der Literatur und führt in den Entscheidungsgründen aus: „….Bei der nach…
LG Berlin:Werbung einer Online-Dating-Plattform ohne Aufklärung über eigene Profile
Werbung einer Online-Dating-Plattform ohne Aufklärung über eigene Profile – Eine solche ist wettbewerbsrechtlich unzulässig. Dies hat das LG Berlin mit Versäumnisurteil vom 27. Januar 2022 (Az.: 16 O 62/21) entschieden. Der Betreiber einer solchen Online-Dating-Plattform hatte unter anderem mit folgenden Angaben geworben (So entnommen dem Tatbestand des Urteils): „- „Täglich neue Singles – bei uns registrieren sich täglich über 5000 neue Mitglieder, die auf der Suche nach ihrem Glück sind.“ – „Nutzer aus deiner Nähe – Flirten, chatten & schließe neue Bekanntschaften aus deiner Umgebung. Einfach treffen & Spaß haben.“ Eine Aufklärung über diese plakativen Angaben erfolgte nur in den AGB mit folgendem Passus (So entnommen dem Tatbestand des Urteils):…
BGH:Aufbrauchfrist im Unterlassungsurteil in UWG-Sache
Aufbrauchfrist im Unterlassungsurteil in UWG-Sache – An die Gewährung einer solchen Frist für die Umstellung von werblichen Aussagen oder den „Abverkauf“ von Waren, die mit eigentlich unzulässigen Angaben versehen sind, sind enge Voraussetzungen geknüpft. Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 7. April 2022(Az.: I ZR 143/19 – Knuspermüsli II) erneut festgestellt. In dem wettbewerbsrechtlichen Streit war im Verfahren für den Fall einer Verurteilung zur Unterlassung, im Streitfall Nichtangabe von rechtlich zwingenden Informationen, ein Antrag auf Gewährung einer solchen Aufbrauchfrist gestellt worden. Diesem Antrag folgte der BGH nicht. Aufbrauchfrist im Unterlassungsurteil in UWG-Sache – Ansicht des Gerichts Der BGH führt zu den grundlegenden Voraussetzungen in den Entscheidungsgründen unter anderem…
EuGH:Deutsche Regelungen zur Kündigung eines internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit EU-Recht vereinbar
Deutsche Regelungen zur Kündigung eines internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit EU-Recht vereinbar – So der EuGH in seinem Urteil vom 22. Juni 2022 (Az.: C‑534/20) im Verfahren um ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts. Es ging um das Verhältnis von Art. 38 III 2 DSGVO gegenüber den deutschen Regelungen der §§ 38 I,II iVm § 6 IV 2 BDSG. Nach § 6 IV 2 BDSG gilt folgendes: „Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, welche die öffentliche Stelle zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen.“ Gemeint ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, dass der betriebliche Datenschutzbeauftragte, sofern intern, mit dem Arbeitgeber durchführt und aus dem heraus…
AG Kassel:Anwendung der Rechtsmissbrauchsvorschrift des UWG bei E-Mail-Werbung durch Nicht-Mitbewerber
Anwendung der Rechtsmissbrauchsvorschrift des UWG bei E-Mail-Werbung durch Nicht-Mitbewerber – In diesem Fall, so das AG Kassel in einem Urteil vom 26. April 2022 (Az.: 435 C 1051/21), kann sich der aufgrund einer unzulässigen Übersendung von E-Mail-Werbung in Anspruch genommene Versender der E-Mail in einem Verfahren wehren, in dem Ansprüche geltend gemacht werden. Im Streitfall wurde ein Unterlassungsanspruch wegen der E-Mail-Versendung von Werbung geltend gemacht und dieser, weil außerhalb des Anwendungsbereichs des UWG liegend, mit der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet. Dann ergibt sich ein möglicher Unterlassungsanspruch aus der Anwendung von § 1004 BGB analog in Verbindung mit § 823 I BGB. Der im Streitfall in Anspruch genommene Versender der…
LG Verden:Unterlassungserklärung mit unzureichender auflösender Bedingung
Unterlassungserklärung mit unzureichender auflösender Bedingung – Eine solche lässt die bestehende Wiederholungsgefahr durch einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht entfallen und führt dazu, dass ein Unterlassungsanspruch im Nachgang dann erfolgreich gerichtlich durchgesetzt werden kann. Dies hat das LG Verden in seinem Urteil vom 31. Mai 2021 (Az.: 10 O 47/19) bezogen auf den dort zu entscheidenden Sachverhalt festgestellt. Ein Anbieter von Therapien für Pferde hatte mit einer unzulässigen geschäftlichen Angabe geworben, nämlich mit einer Wirkweise, für die keine wissenschaftliche Belegbarkeit gegeben war. Er gab nach Abmahnung eine Unterlassungserklärung ab, die folgenden Wortlaut hatte (nachfolgend ein Zitat aus dem Tatbestand der gerichtlichen Entscheidung): „…auflösend bedingt durch den…