Allerlei
LArbG Berlin-Brandenburg: Einschränkungen in Unternehmen mit Betriebsrat zur mobilen Arbeit (nur 1 Tage die Woche, weiteres mit gesonderter Begründung + Gewährleistung primärer Anwesenheit) greift in Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 I Nr.14 BetrVG ein
So das Gericht in seinem Beschluss vom 30. Januar 2024 (Az.: 8 TaBV 748/23) in einem Unterlassungsverfahren eines Betriebsrates gegen den Arbeitgeber. Das Gericht sah den Unterlassungsanspruch zum einen aus einer bestehenden Betriebsvereinbarung und zum anderen auch aus der gesetzlichen Regelung hinsichtlich einseitig durch den Arbeitgeber vorgegebenen Regelungen zum Umgang mit dem mobilen Arbeiten durch die Beschäftigten. Zur Anspruchsgrundlage des § 87 I Nr.14 BetrVG führt das Gericht in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich lediglich auf die (inhaltliche) Ausgestaltung, also auf Fragen des „Wie“, nicht hingegen auf das „Ob“ der Einführung mobiler Arbeit (Müller, Homeoffice in der arbeitsrechtlichen Praxis, Rechtshandbuch für die Arbeit 4.0, 3. Auflage…
BAG: Arbeitgeber kann Anspruch des Betriebsrates auf Unterrichtung zur Zustimmung bei Neueinstellung durch digitales Leserecht in Bezug auf Bewerbungsunterlagen erfüllen -> Dies auch vom Datenschutzrecht gedeckt
So das Gericht in seinem Beschluss vom 13. Dezember 2023 (Az.: 1 ABR 28/22) in einem Zustimmungsersetzungsverfahren zur Einstellung, angestrengt durch einen Arbeitgeber. Der betroffene Betriebsrat hatte unter anderem seine Verweigerung der Zustimmung damit begründete, dass die Unterlagen zur einzustellenden Person nicht in Papierform, sondern über eine Leserecht über die durch den Arbeitgeber genutzte Software zur Verfügung gestellt wurden. Den Mitgliedern des Betriebsrates standen Notebooks zur Verfügung. Dies ist nach Ansicht des BAG mit der Rechtsnorm des § 99 I BetrVG konform. Er führt unter anderem aus: „…Die Unterrichtungs- und Vorlagepflicht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG soll dem Betriebsrat zum einen diejenigen Informationen verschaffen, die er benötigt, um sein Recht…
„Bürokratieentlastungsgesetz IV“ durch Bundesregierung verabschiedet – Geplante Änderungen im Zivil-und Arbeitsrecht
Am 13. März 2024 hat die Bundesregierung de Entwurf des Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie („Bürokratieentlastungsgesetz IV“) beschlossen und damit das Gesetzgebungsverfahren weiter vorangetrieben. Aus Sicht des Zivil-und Arbeitsrechts sind unter anderem folgende Änderungen geplant: Es bleibt abzuwarten, wie das Gesetzgebungsverfahren verlaufen wird und ob es zu Änderungen am Wortlaut und den Inhalten des Gesetzentwurfes kommen wird.
FG Niedersachsen: Ausgaben für Kleidung und Accessoires kann Mode-Influencer/Mode-Blogger nicht als Betriebsausgabe von der Einkommenssteuer absetzen, da weder typische Berufskleidung noch klare Trennung zur privaten Nutzung gegeben
So das Gericht in seinem Urteil vom 13. November 2023 (Az.: 3 K 11195/21). Der betroffene Influencer hatte die Kosten als Betriebsausgaben für den Gewerbebetrieb geltend gemacht. Dies sah das Gericht nicht so, sondern ging von Aufwendungen für die Lebensführung nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EstG aus und damit nicht von als Betriebsausgaben abzugsfähigen Kosten. Das Gericht argumentiert in den Entscheidungsgründen des Urteils unter anderem wie folgt zu dem fehlenden Merkmal der typischen Berufskleidung: „…Zunächst ist insoweit festzustellen, dass die Kleidung der Klägerin keine typische Berufskleidung darstellt. aa) Unabhängig davon, ob dem Beruf des Influencers überhaupt eine Art typischer Berufskleidung zugeordnet werden kann, zeigt sich bei Betrachtung der…
ArbG Heilbronn: Stellenausschreibung, mit der ein „Digital Native“ gesucht wird, kann ein Indiz für eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters nach § 3 I AGG darstellen
So das Gericht in einem arbeitsgerichtlichen Klageverfahren mit Urteil vom 18. Januar 2024 (Az.: 8 Ca 191/23). Ein abgelehnter Stellenbewerber hat eine Klage auf Entschädigung nach § 15 AGG erhoben. Er hatte sich auf eine Stellenausschreibung beworben, in der unter anderem folgende Formulierung enthalten war: „Als Digital Native fühlst Du Dich in der Welt der Social Media, der Daten-getriebenen PR, des Bewegtbilds und allen gängigen Programmen für DTP, CMS, Gestaltung und redaktionelles Arbeiten zu Hause.“ Das Gericht sprach ihm ein Betrag in Höhe von 7.500 EUR zu. Es sah die in der Stellenbeschreibung gewählte Formulierung als Indiz für eine Diskriminierung und begründete dies in den Entscheidungsgründen unter anderem wie folgt:…
ArbG Hamburg: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei ChatGPT, sofern die Nutzung über durch Mitarbeitende selbst angelegte Accounts erfolgt
So das Gericht in seinem Beschluss vom 16. Januar 2024 (Az.: 24 BVGa 1/24) in einem Rechtsstreit eines Betriebsrates mit dem Arbeitgeber. Der Betriebsrat sah seine Rechte auf Mitbestimmung verletzt und wollte unter anderem eine Untersagung der Nutzung erreichen. Das Gericht sah jedoch kein Mitbestimmungsrecht verletzt. Kein Mitbestimmungsrecht aus § 87 I Nr. 1 BetrVG Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Gemäß der ständigen Rechtsprechung des BAG hat der Betriebsrat entgegen dem überschießenden Wortlaut nur mitzubestimmen bei Maßnahmen, die das so genannte Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer betreffen. Dieses ist berührt, wenn die Maßnahme auf die Gestaltung des kollektiven Miteinander oder die Gewährleistung und Aufrechterhaltung der vorgegebenen Ordnung des…
LAG Mecklenburg-Vorpommern: Arbeitszeugnis in DIN A4-Format darf für Versand zweimal gefaltet werden/Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf ungefaltetes Arbeitszeugnis
So unter anderem entschieden durch das Gericht in seinem Urteil vom 2. November 2023 (Az.: 5 Sa 35/23) im Rahmen eines Rechtsstreits um die ordnungsgemäße Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Grundsätzlich darf ein Zeugnis zweimal gefaltet werden, um das DIN-A4-Papier in einem herkömmlichen Geschäftsumschlag unterzubringen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. November 2017 – 5 Sa 314/17 – Rn. 51, juris = EzTöD 100 § 35 TVöD-AT Nr. 7). Das Zeugnis muss jedoch kopierfähig sein, da es bei Bewerbungen regelmäßig als Kopie oder eingescanntes Dokument beigefügt wird. Sicherzustellen ist, dass saubere und ordentliche Kopien gefertigt werden können. Das ist nicht gewährleistet, wenn sich z. B. die…
OLG Hamburg: Bewertungsplattform für Arbeitgeber muss Rechtsprechung des BGH zu Onlinebewertungsplattformen beachten/Löschungsanspruch möglich, wenn Plattformbetreiber auf Nachfrage Bewertende nicht so individualisiert, dass Bewerteter geschäftlichen Kontakt prüfen kann
So das Gericht in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mit seinem Beschluss vom 8. Februar 2024 (Az.: 7 W 11/24), mit dem im sofortigen Beschwerdeverfahren einige Bewertungsveröffentlichungen zu einem Arbeitgeber untersagt wurden. Das Gericht führt zur Anwendung der Rechtsprechung in den Entscheidungsgründen aus: „…Auch für den hier gegebenen Fall kommen die nunmehr vom Bundesgerichtshof für die Haftung des Betreibers eines Internet-Bewertungsportals entwickelten Grundsätze (BGH, Urt. v. 9. 8. 2022, Az. VI ZR 1244/20, NJW 2022, S. 3072 ff.) vollen Umfangs zum Tragen: Die Antragstellerin ist als Portalbetreiberin mittelbare Störerin hinsichtlich der beanstandeten Bewertungen und haftet als solche nur eingeschränkt. Wird sie mit der Beanstandung eines Betroffenen – die richtig oder falsch sein kann…
Einigung erzielt: Recht auf Reparatur für Waren (nicht alle) wird kommen
In der zwischen Unterhändlern des EU-Parlamentes und der EU-Staaten erzielten Einigung werden bestimmte Waren ausgeschlossen sein (z.B. Möbel), aber Elektrogeräte aus der Gruppe der „weißen Ware“ wie Kühlschränke und Waschmaschinen umfasst sein. Gleiches gilt für Smartphones. Hinzukommen werden auch Informationspflichten, die z.B. Informationen zur Pflicht zur Reparatur und die dafür entstehenden Kosten umfassen. Genauso wird für reparierte Waren eine gesonderte Verlängerung der Gewährleistung von einem Jahr eingeführt. An dieser Stelle wird ergänzend berichtet werden, sobald der Text der Einigung in Firm der zu erwartenden EU-Richtlinie vorliegt.
LG Lübeck: Einbezug von AGB mittels Hinweises auf Internetseite oder QR-Code möglich
So das Gericht in seinem Urteil vom 7. Dezember 2023 (Az.: 14 S 19/23) im Rahmen eines Rechtsstreits rund um die Geltendmachung von Rechtsanwaltskosten sowie Sachverständigenkosten für einen Verkehrsunfall. Hinsichtlich der geltend gemachten Sachverständigenkosten war auch die Höhe streitig und dabei auch der Einbezug von AGB in Form der Honorartabelle der Sachverständigen in den entsprechenden Vertrag. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Die Kammer geht davon aus, dass vorliegend eine derartige zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme der Honorartabelle bestand. Die Auftragserteilung beinhaltet unter „Auftragsbedingungen“ einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass sich die Kosten des Gutachtens der zum Beauftragungszeitpunkt geltenden Honorartabelle der Klägerin berechnen. Dies folgt allerdings nicht aus dem…