Mehr über den Artikel erfahren OLG Frankfurt a.M.: Bietet ein Unternehmen Leistungen im Zusammenhang mit einem Vorgehen gegen Google-Bewertungen im Rahmen des sog. Reputationsmanagements an, so unterfallen diese Leistungen unterfallen dem Rechtsdienstleistungsgesetz
KI-generiertes Bild/Bild erstellt mit Adobe Firefly durch Prompting

OLG Frankfurt a.M.: Bietet ein Unternehmen Leistungen im Zusammenhang mit einem Vorgehen gegen Google-Bewertungen im Rahmen des sog. Reputationsmanagements an, so unterfallen diese Leistungen unterfallen dem Rechtsdienstleistungsgesetz

In der Folge muss daher nach Ansicht des Gerichts auch eine Erlaubnis nach § 2 I RDG vorliegen. So äußert sich das Gericht in einem Verfahren in seinem Urteil vom…

0 Kommentare
Mehr über den Artikel erfahren OLG Hamm: grundsätzlich kein Verstoß gegen § 19 AGG wegen einer Diskriminierung wegen des Altes von natürlichen Personen, wenn Unternehmer Rabatte für bestimmte Produkte nur für App-Nutzer anbietet
KI-generiertes Bild/Bild erstellt mit Adobe Firefly durch Prompting

OLG Hamm: grundsätzlich kein Verstoß gegen § 19 AGG wegen einer Diskriminierung wegen des Altes von natürlichen Personen, wenn Unternehmer Rabatte für bestimmte Produkte nur für App-Nutzer anbietet

So unter anderem das Gericht in seinem Endurteil vom 16.April 2026 (Az.: 13 UKl 7/25) in einem Rechtsstreit eines Lebensmittelhandelsunternehmens mit einem qualifizierten Verbraucherverband. Das Lebensmittelhandelsunternehmens bietet bestimmte Rabatte für…

0 Kommentare
Mehr über den Artikel erfahren OLG Zweibrücken: Auskunftserteilung nach § 21 II TDDDG zu Bewertung auf einer Arbeitgeberbewertungsplattform bei Inhalt einer Bewertung, die gegenüber Arbeitgeber üble Nachrede nach § 186 StGB darstellen kann
KI-generiertes Bild/Bild erstellt mit Adobe Firefly durch Prompting

OLG Zweibrücken: Auskunftserteilung nach § 21 II TDDDG zu Bewertung auf einer Arbeitgeberbewertungsplattform bei Inhalt einer Bewertung, die gegenüber Arbeitgeber üble Nachrede nach § 186 StGB darstellen kann

So das Gericht in seinem Beschluss vom 31. März 2026 (Az.:  4 W 4/26). In einer Bewertung zu dem anspruchsführenden Arbeitgeber war unter anderem folgender Inhalt enthalten: „Man verdient unter…

0 Kommentare