LG Hamburg: Werbung für „Klimaneutrales Gas“ muss nicht als wesentliche Information nach § 5a UWG muss zu Kompensation zur Erreichung der Neutralität nicht den jeweiligen Anteil der CO2-Kompensation jedes einzelnen Projekts angegeben
Unter anderem so äußert sich das Gericht in seinem Urteil vom 25. Januar 2024 (Az.: 312 O 80/22) in einem Rechtsstreit bezogen auf konkrete Werbeaussagen zwischen einem Verbraucherschutzverband und einem Energieversorgungsunternehmen. Dieses hatte unter anderem in Werbedarstellungen mit folgender Angabe geworben: „Klimaneutrales Gas – Klimaneutrales Gas basiert auf Erdgas. Die entstehenden CO2-Emissionen werden durch eine Reduktion von Emissionen an anderer Stelle durch die Förderung weltweiter Klima- und Umweltschutzprojekte kompensiert. […]“ Der klagende Verbraucherschutzverband sah mangels weiterer Informationen eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG. Dieser Ansicht folgte das Gericht nicht und führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Eine solche weitgehende Aufklärungspflicht bezüglich der diskutierten Informationen (Art und Weise…
LArbG Berlin-Brandenburg: Einschränkungen in Unternehmen mit Betriebsrat zur mobilen Arbeit (nur 1 Tage die Woche, weiteres mit gesonderter Begründung + Gewährleistung primärer Anwesenheit) greift in Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 I Nr.14 BetrVG ein
So das Gericht in seinem Beschluss vom 30. Januar 2024 (Az.: 8 TaBV 748/23) in einem Unterlassungsverfahren eines Betriebsrates gegen den Arbeitgeber. Das Gericht sah den Unterlassungsanspruch zum einen aus einer bestehenden Betriebsvereinbarung und zum anderen auch aus der gesetzlichen Regelung hinsichtlich einseitig durch den Arbeitgeber vorgegebenen Regelungen zum Umgang mit dem mobilen Arbeiten durch die Beschäftigten. Zur Anspruchsgrundlage des § 87 I Nr.14 BetrVG führt das Gericht in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich lediglich auf die (inhaltliche) Ausgestaltung, also auf Fragen des „Wie“, nicht hingegen auf das „Ob“ der Einführung mobiler Arbeit (Müller, Homeoffice in der arbeitsrechtlichen Praxis, Rechtshandbuch für die Arbeit 4.0, 3. Auflage…
OLG München: kein Anspruch auf Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO nach „Scraping“von personenbezogen Daten aus Sozialem Netzwerk, wenn nur Kontrollverlust vorgetragen und Kausalzusammenhang zu einem behaupteten Schaden nicht erkennbar ist
So das Gericht in der Anwendung bestehender Rechtsprechung des EuGH in seinem Endurteil vom 24. April 2024 (Az.: 34 U 2306/23 e). In dem Verfahren waren verschiedene Ansprüche zu entscheiden, unter anderem ein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Ein immaterieller Schaden ist – anders als die Klagepartei meint – nicht bereits in dem Kontrollverlust zu sehen, der durch das Scraping entstanden ist, sondern kann allenfalls Folge dieses Kontrollverlustes sein (so zutreffend OLG München 27 U 2408/23 e, Beschluss vom 2.2.2024). Die hieraus folgende Dreistufigkeit der Prüfung (Verstoß gegen DSGVO -> negative Folge, z.B. Kontrollverlust -> Schaden) stellt auch der…
OLG Dresden: kein Schutz nach Art. 9 DSGVO für personenbezogene Daten, die Informationen über das Verhalten des Betroffenen in Bezug auf Finanzanlagen betreffen
So unter anderem das Gericht in seinem Hinweisbeschluss vom 1. März 2024 (Az.: 4 U 1550/23) in einem Berufungsverfahren, mit dem das Gericht den Hinweis erteilte, eine eingelegte Berufung zurückweisen zu wollen. Der Kläger hatte erstinstanzlich und in der Berufung beben einem Schadensersatzanspruch auch eine Unterlassungsanspruch geltend gemacht, betreffend die Verwendung von personenbezogenen Daten durch eine Rechtsanwaltskanzlei, die die Daten durch Akteneinsicht in einem Insolvenzverfahren erlangt hatte. Das Gericht sieht darin keine Daten, die unter Art. 9 DSGVO fallen, und führt in den Gründen des Beschlusses dazu aus: „…Entgegen der Ansicht des Klägers handelt es sich bei den betroffenen Daten auch nicht um hochsensible Daten, bei denen ein besonders hohes…
Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH: DSGVO steht nationalen Ansprüchen, in Deutschland dem UWG, nicht entgegen, dass auch Mitbewerber Verstöße gegen die DSGVO mittels des Wettbewerbsrechts geltend machen können
So die am 25. April 2024 (Az.: C‑21/23) veröffentlichten Ausführungen im Ergebnis. Der Bundesgerichtshof hatte dem EuGH zwei Fragen im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens vorgelegt. Die Frage, der möglichen Verfolgung über das UWG durch Mitbewerber von Verstößen gegen die DSGVO bejaht der Generalanwalt in seinen ausführlichen Erwägungen. Er führt unter anderem aus: „..Das sodann die mit der DSGVO verfolgten Ziele betrifft, geht aus dem 10. Erwägungsgrund dieser Verordnung hervor, dass diese insbesondere darauf abzielt, sowohl ein hohes Schutzniveau für natürliche Personen als auch eine gleichmäßige und einheitliche Anwendung der Vorschriften zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten. Meines Erachtens wird keines dieser Ziele…
Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH: Daten der Kunden eines Apothekers, die bei der Bestellung von apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf einer Online-Verkaufsplattform übermittelt werden, sind keine „Gesundheitsdaten“ nach Art. 9 DSGVO
So die am 25. April 2024 (Az.: C‑21/23) veröffentlichten Ausführungen im Ergebnis. Der Bundesgerichtshof hatte dem EuGH zwei Fragen im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens vorgelegt. Die erste Frage, der möglichen Verfolgung über das UWG durch Mitbewerber. Zudem war fraglich, ob bei Kundendaten bei Bestellung von Kunden über Online-Verkaufsplattformen bei entsprechenden Anbietern zu den nach Art. 9 DSGVO besonders schützenswerten personenbezogenen Daten zählen. Dies sieht der Generalanwalt nicht so. Er führt in seiner Begründung unter anderem aus: „..Ich stelle daher fest, dass sich auf den ersten Blick nicht leugnen lässt, dass die Online-Bestellung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel die Verarbeitung von Daten voraussetzt, aus denen bestimmte Informationen über die Gesundheit abgeleitet werden können oder…
OLG Frankfurt a.M.: Kosten eine Testkaufes zur Durchsetzung von kennzeichenrechtlichen Ansprüchen können auch im einstweiligen Verfügungsverfahren als festzusetzende Kosten zu Lasten der unterliegenden Partei nach § 91 I 1 ZPO festgesetzt werden
So das Gericht in seinem Beschluss vom 4. Oktober 2023 (Az.: 6 W 129/20) im Rahmen eines sofortigen Beschwerdeverfahrens hinsichtlich der Festsetzung von Kosten eines Rechtsstreits, in dem Ansprüche aus dem Marken- und damit Kennzeichenrecht streitig waren. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen, mit der Entscheidung wurde die angefallenen Kosten eine Testkaufes dann ebenfalls festgesetzt, unter anderem aus: „…Gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO hat die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Zu den Kosten, die im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden können, zählen dabei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit auch diejenigen Kosten, die der Vorbereitung eines konkret bevorstehenden…
Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH: Betreiber von Sozialem Netzwerk darf Daten zur sexuellen Orientierung nur dann für gezielte Werbung verwenden, wenn Einschränkungen zur zeitlichen Dauer und Art der Daten besteht
So die am 25. April 2024 (Az.: C‑446/21) veröffentlichten Ausführungen im Ergebnis zu einer der beiden in dem Verfahren enthaltenen Vorlagefragen des OGH aus Österreich. Der Generalanwalt führt unter anderem aus: „..Das zum einen die zeitliche Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft, bin ich der Ansicht, dass die Unionsgerichte in Ermangelung einer entsprechenden speziellen Bestimmung in der DSGVO keine verbindliche Frist für die Speicherung dieser Daten festlegen können. Im Übrigen hat der Gerichtshof entschieden, dass selbst eine ursprünglich zulässige Verarbeitung korrekter Daten im Laufe der Zeit u. a. mit Art. 5 Abs. 1 Buchst. c bis e DSGVO unvereinbar werden kann, wenn die Daten im Hinblick auf die Zwecke, für die sie erhoben oder…
OLG Frankfurt a.M.: Kosten der Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache können notwendig und damit erstattungsfähig sein, sofern Tätigkeit des Patentanwaltes nicht erfolgreich zur Rechtsverteidigung beiträgt
So das Gericht in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2023 (Az.: 6 W 78/23) im Rahmen eines sofortigen Beschwerdeverfahrens hinsichtlich der Festsetzung von Kosten eines Rechtsstreits. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen, mit der Entscheidung wurde die angefallenen Patentanwaltskosten dann ebenfalls als notwendig angesehen, aus: „…Die Beklagte hat substantiiert dargetan und durch die anwaltliche Versicherung von Patentanwalt X glaubhaft gemacht, dass dieser im Rahmen der streitgegenständlichen Patentstreitsache patentanwaltlich tätig geworden ist. Nach der anwaltlichen Versicherung von Patentanwalt X hat dieser in einem Besprechungstermin mit einem von der Beklagten mandatierten Beklagten am 04.05.2022 verschiedene Verteidigungsstrategien erörtert, darunter neben der Frage einer möglichen Nichtigkeit des Klagepatents und der im Prozess letztlich erhobenen…
OLG Hamburg: Dringlichkeitsfrist für Antrag auf einstweilige Verfügung in Heilmittelwerbefall beträgt 6-8 Wochen ab Kenntnis->großzügiger Maßstab, da Vorbereitung zeitlichen Aufwand bedarf
So das Gericht unter anderem in seinem Urteil vom 28. März 2024 (Az.: 3 U 52/22) in einem entsprechenden Rechtsstreit zwischen zwei Mitbewerbern zu werblichen Angaben für Arzneimittel. Im konkreten Fall war am 5. April 2022 ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt worden und die erstmalige Kenntnis mit Mitte Februar 2022 glaubhaft gemacht worden. Dies, so die Richter, war ausreichend, damit die Dringlichkeitsvermutung des § 12 I UWG nicht als widerlegt angesehen werden konnte. Das Gericht führt zu diesem Aspekt des Rechtsstreits in den Gründen der Entscheidung unter anderem aus: „…Die Antragsgegnerin hat auch die Vermutung des Verfügungsgrunds gemäß § 12 Abs. 1 UWG nicht widerlegt. aa) Dass ein Mitarbeiter…