LG Hamburg: Von einem Datenschutzverstoß betroffene ehemalige Arbeitnehmer haben Anspruch auf Akteneinsicht nach §§ 406e I,III StPO in Akte eines datenschutzrechtlichen Bußgeldverfahrens, da berechtigtes Interesse an Verfolgung eigener zivilrechtlicher Ansprüche überwiegt

Und zwar dem Interesse des von dem Bußgeldverfahrens betroffenen ehemaligen Arbeitgebers, der die Aktenzeichsicht mittels Gerichtsverfahren verhindern wollte. Der Rechtsstreit betrifft den

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Vorabentscheidungsersuchen des OGH: Handel es sich bei Streamingangeboten, bei denen Angebote auf dem Server des Unternehmers verbleiben oder alternativ ein Download mit einmaliger Nutzungsmöglichkeit in 48 Stunden erfolgt, um die Lieferung digitaler Inhalte, bei denen ein Widerrufsrecht ausgeschlossen werden kann?!

Die Vorlagefrage des OGH in Österreich aus seinem Beschluss vom 19.März 2025 (Az.: 9Ob48/24k) lautet wörtlich wie folgt: „Ist Art 16 Buchst

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