Markenrecht
OLG Frankfurt a.M.: Kosten eine Testkaufes zur Durchsetzung von kennzeichenrechtlichen Ansprüchen können auch im einstweiligen Verfügungsverfahren als festzusetzende Kosten zu Lasten der unterliegenden Partei nach § 91 I 1 ZPO festgesetzt werden
So das Gericht in seinem Beschluss vom 4. Oktober 2023 (Az.: 6 W 129/20) im Rahmen eines sofortigen Beschwerdeverfahrens hinsichtlich der Festsetzung von Kosten eines Rechtsstreits, in dem Ansprüche aus dem Marken- und damit Kennzeichenrecht streitig waren. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen, mit der Entscheidung wurde die angefallenen Kosten eine Testkaufes dann ebenfalls festgesetzt, unter anderem aus: „…Gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO hat die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Zu den Kosten, die im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden können, zählen dabei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit auch diejenigen Kosten, die der Vorbereitung eines konkret bevorstehenden…
OLG Frankfurt a.M.: Kosten der Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache können notwendig und damit erstattungsfähig sein, sofern Tätigkeit des Patentanwaltes nicht erfolgreich zur Rechtsverteidigung beiträgt
So das Gericht in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2023 (Az.: 6 W 78/23) im Rahmen eines sofortigen Beschwerdeverfahrens hinsichtlich der Festsetzung von Kosten eines Rechtsstreits. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen, mit der Entscheidung wurde die angefallenen Patentanwaltskosten dann ebenfalls als notwendig angesehen, aus: „…Die Beklagte hat substantiiert dargetan und durch die anwaltliche Versicherung von Patentanwalt X glaubhaft gemacht, dass dieser im Rahmen der streitgegenständlichen Patentstreitsache patentanwaltlich tätig geworden ist. Nach der anwaltlichen Versicherung von Patentanwalt X hat dieser in einem Besprechungstermin mit einem von der Beklagten mandatierten Beklagten am 04.05.2022 verschiedene Verteidigungsstrategien erörtert, darunter neben der Frage einer möglichen Nichtigkeit des Klagepatents und der im Prozess letztlich erhobenen…
BGH: Klagt ein Markeninhaber auch auf Auskunftserteilung, Rechnungslegung und Schadensersatzfeststellung, hat er grds.auch einen einklagbaren Anspruch auf Urteilsbekanntmachung nach § 19c MarkenG
Unter anderem dies hat das Gericht in seinem Versäumnisurteil vom 22. Februar 2024 (Az.: I ZR 217/22) in einem markenrechtlichen Streitverfahren entschieden und dabei eine Berufungsentscheidung aufgehoben und zur neuen Verhandlung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen aus: „…Dieses Urteil ist nach einer aufgrund des Markengesetzes erhobenen Klage ergangen. Da die Vorschrift des § 19c Satz 1 MarkenG – anders als § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 UWG – nicht nur von einer Klage auf Unterlassung spricht, ist sie auch auf die vorliegend erhobene Klage auf Auskunftserteilung, Rechnungslegung und Schadensersatzfeststellung anwendbar (vgl. Fezer/Tochtermann, MarkenG, 5. Aufl., § 19c Rn. 5). Die Klage ist auch…
OLG Hamburg: undeutlich schwarz-weiß Abbildungen im Rahmen einer Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung können dazu führen, dass dies nicht ausreichend ist, um Wiederholungsgefahr für Unterlassungsanspruch entfallen zu lassen
So entschieden mit Beschluss vom 8. September 2022 (Az.: 5 W 33/22) im Rahmen eines Kennzeichenrechtsstreits. Im Streitfall war unter anderem die Verletzung des als Unionsmarke (Bild)geschützten Fußball-WM-Pokals gerügt worden im Wege einer aussergerichtochen Abmahnung. Die daraufhin abgegeben Unterlassungserklärung wies nach Ansicht des Abmahnenden eine unklare Darstellung der Rechtsverletzung in Form der eingefügten Fotos auf. Damit war aus Sicht des Abmahnenden auch nicht die Wiederholungsgefahr für den Unterlassungsanspruch nach Art. 9 UMV entfallen und es wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Zu Recht, wie das Gericht feststellte. Es sah die Wiederholungsgefahr durch die abgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (Darstellungen sind im Volltext der Entscheidung enthalten) nicht als entfallen…
BGH: Wiederholungsgefahr bei Unterlassungsanspruch aus Markenrecht entfällt nicht durch Einstellung der Werbung oder Einwand eines einmaligen Versehens
Unter anderem dies hat der BGH in seinem Urteil vom 10. Januar 2024 (Az.: I ZR 95/22) entschieden. Das Gericht führt dabei in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Die Erwägung des Berufungsgerichts, die Beklagte habe die von der Klägerin beanstandete Verletzungshandlung sofort abgestellt und über längere Zeit nicht wiederholt, so dass absehbar nicht mit weiteren Verletzungen zu rechnen sei, ist dagegen kein Gesichtspunkt, der für einen Wegfall der Wiederholungsgefahr spricht. Eine solche Beurteilung läuft im Ergebnis darauf hinaus, dass die Klägerin das Vorliegen der Wiederholungsgefahr darzulegen und zu beweisen hat. Dies steht mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Unionsmarkenrecht, die auch für die Anforderungen an den Wegfall…
KG Berlin: Die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO bei Verstoß gegen Unterlassungsverurteilung ist möglich, auch wenn Verstoß zum Zeitpunkt der Antragstellung und Verurteilung nicht mehr vorliegt
So das Gericht in seinem Beschluss vom 2. Januar 2024 (Az.: 5 W 140/23) in einem Bestrafungsverfahren nach erfolgter Verurteilung zur Unterlassung. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Das Abstellen der zu unterlassenden Handlung, also das Absehen von weiteren Verstößen, macht den vorher eingetretenen Verstoß nicht ungeschehen. Bereits nach dem Wortlaut des § 890 Abs. 1 Satz 1 ZPO erfordert die Verhängung eines Ordnungsmittels allein, dass der Schuldner (wie in die Vorschrift hineinzulesen ist: schuldhaft) der ihm auferlegten Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen, zuwiderhandelt. Die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO setzt aber schon nach dem Wortlaut dieser Norm nicht voraus, dass die schuldhafte Zuwiderhandlung noch im Zeitpunkt der Beantragung…
BGH: Wird Name einer Sehenswürdigkeit, unter anderem mit Bestandteil der Ortsangabe, nur als Bezeichnung der Sehenswürdigkeit durch Verkehrskreise angesehen und nicht als betrieblicher Herkunftsnachweis, fehlt es an der Unterscheidungskraft nach § 8 II Nr.1 MarkenG
Eine Marke kann daher für die betroffenen Waren oder Dienstleistungen nicht erfolgreich eingetragen werden, so entschieden für die Markenanmeldung „Kölner Dom“ durch den BGH mit Beschluss vom 12. Oktober 2023 (Az.: I ZB 28/23) für einige Waren der Schutzklassen 14, 16, 25 und 35. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Allein der Umstand, dass die in Rede stehenden Waren im Umfeld des Kölner Doms an Touristen vertrieben werden können, führt zwar noch nicht zum Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft der Marke „KÖLNER DOM“ für die fraglichen Waren. Entscheidend ist vielmehr, ob der Verkehr die Verwendung des Zeichens für diese Waren nur als Bezugnahme auf den Kölner Dom als Bauwerk…
BGH: keine Beschwer für sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen Ordnungsmittelbeschluss, wenn Ordnungsgeldantrag ohne Betrag oder Mindestsumme gestellt wurde und Gericht im Ermessen entscheiden kann
So das Gericht in seinem Beschluss vom 23. November 2023 (Az.: I ZB 29/23) bezogen auf eine Entscheidung des OLG Hamburg. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Ergibt sich aus dem Ordnungsmittelantrag des Gläubigers – einschließlich dessen Begründung – weder ein (Mindest-)Betrag noch eine Größenordnung für das beantragte Ordnungsgeld, legt der Gläubiger die Sanktionierung des Verhaltens des Schuldners einschließlich der damit zusammenhängenden effektiven Durchsetzung seines titulierten Rechts in das Ermessen des Gerichts. Sein Rechtsschutzziel ist dann beschränkt auf die Verhängung (irgend-)eines Ordnungsmittels. Übt das Gericht – wie hier – sein Ermessen aus und verhängt ein Ordnungsmittel, ist ein solches vom Gläubiger verfolgte Rechtsschutzziel erfüllt und fehlt es…
OLG Düsseldorf: Durch Rechtsanwaltskanzlei verfasste Unterlassungserklärung kann AGB-Regelungen unterfallen-> Vertragsstrafeklausel mit uneingeschränktem Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs ist dann Verstoß gegen § 307 I BGB
So das Gericht in seinem Urteil vom 23. November 2023 (Az.: 2 U 99/22) im Rahmen eines Rechtsstreits, in dem ein Anspruch aus einer Unterlassungserklärung auf Vertragsstrafe geltend gemacht wurde, der sich auf eine Verletzung von Patentrechten bezog. Zum Thema „Anwendung des AGB-Rechts“ führt das Gericht unter anderem in den Entscheidungsgründen aus: „…Es drängt sich vorliegend bereits nach allgemeiner Lebenserfahrung auf, dass der Inhaber von Schutzrechten eine Unterlassungserklärung regelmäßig nicht allein für den konkreten Einzelfall formuliert bzw. formulieren lässt, sondern – schon aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus – eine Mehrfachverwendungsabsicht verfolgt. Er wird darauf bedacht sein, ein Standardformular zu entwickeln, dass sich mit möglichst wenigen Modifikationen an die jeweilige Situation anpassen…
OLG Köln: keine Verletzung der Marke „Beef Booster“ durch Verwendung des Zeichens „Beef Booster“ als produktbeschreibenden Hinweis auf Gewürzverpackung
Es fehlt, so das Gericht in seinem Urteil vom 8. September 2023 (Az.: 6 U 39/23), an der markenmäßigen Benutzung der eingetragenen Marke. Das Gericht führt bezogen auf die streitgegenständlichen Handlungen (dieses sind in dem Volltext der Entscheidung bei Justiz NRW dargestellt) unter anderem aus: „…Der Klägerin steht kein Unterlassungsanspruch aus Markenrecht zu. Auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts wird Bezug genommen. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 5, Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind zwar insoweit erfüllt, als die Klägerin Inhaberin der u.a. für Gewürze und Gewürzmischungen eingetragenen und in Kraft stehenden Wortmarke „Beef Booster“ ist, der trotz der beschreibenden Anklänge eine zumindest geringe Kennzeichnungskraft zukommt, und…