BGH:§ 312a IV 1 BGB ist Marktverhaltensregelung nach § 3a UWG
§ 312a IV 1 BGB ist Marktverhaltensregelung nach § 3a UWG – So der BGH in einem Hinweisbeschluss vom 18. November 2021 (Az.: I ZR 195/20). Mit diesem Beschluss tat das Gericht seine Absicht kund, eine eingelegte Revision durch Beschluss zurückweisen zu wollen. Diese Zurückweisung wurde rechttechnisch mit einer zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des BGH in einem anderen Verfahren begründet, welche die inhaltliche Frage, ob ein Rechtsverstoß grundsätzlich vorliegen könne, beantwortet hatte. § 312a IV 1 BGB ist Marktverhaltensregelung nach § 3a UWG – Der Sachverhalt In dem hiesigen Verfahren wurde ein Unterlassungsanspruch der Verbraucherzentrale gegen eine Internetplattform, die unter anderem Flugreisen vermittelte, bewertet. Der Betreiber der Internetplattform hatte verschiedene Zahlungsmittel…
OLG Frankfurt a.M.:Testhinweiswerbung in Google-Adwords
Testhinweiswerbung in Google-Adwords – Auch dort und bei der sehr begrenzten Zeichenzahl ist eine Angabe der Testfundstelle erforderlich. Geschieht dies nicht, so kann eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG vorliegen. Mit einer Werbegestaltung einer konkreten Anzeige in der Internetsuchmaschine Google hatte sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu beschäftigten. In seinem Urteil vom 13. Januar 2022 (Az.: 6 U 161/21) hatte das Gericht in einem wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren die rechtliche Zulässigkeit von zahlreichen Werbeaussagen und auch Suchmaschinewerbeanzeigen und deren Inhalt zu bewerten. Das in dem Verfahren auf Unterlassung in Anspruch genommene Unternehmen hatte im Text von Internet-Werbeanzeigen (Google-AdWords) die Angabe „Testsieger“ verwendet, ohne eine Fundstelle für diese werbliche…
Neues UWG 2022 – Teil 1
Neues UWG 2022 -Teil 1: Irreführung durch Unterlassen wegen Kundenbewertungen Hinweis: In der losen Beitragsreihe „Neues UWG 2022“ stellt der Autor die aus seiner Sicht wichtigsten Änderungen des UWG vor, die am 28. Mai 2022 in Kraft treten. Ein Anspruch auf Vollständigkeit aller Neuregelungen besteht daher nicht. Hintergrund der Neuregelungen sind Richtlinien der EU. Neues UWG 2022 – Irreführung durch Unterlassen wegen Kundenbewertungen Art. 3 Nr.4 lit c) der Richtlinie (EU) 2019/2161 sieht vor, dass ein Unternehmer, der Kundenbewertungen verwendet, darüber informiert, ob und auf welche Art und Weise er sicherstellt, dass die Kundenbewertungen von Verbrauchern stammen, die die Produkte tatsächlich verwendet oder erworben haben. Dazu hat der Gesetzgeber einen…
LG Aschaffenburg:Rechtsmissbrauch im UWG
Rechtsmissbrauch im UWG – Diese rechtlich zulässige und gesetzlich verankerte Argument wird in vielen Fällen von Abmahnungen nach dem UWG gegen diese und die in den Abmahnungen geltend gemachten Ansprüche eingewandt. So auch in dem Gerichtsverfahren, in dem das LG Aschaffenburg mit einem Endurteil vom 14.Dezember 2021 (Az.: 1 HK O 47/21) entschieden hat. Gegen den geltend gemachten Unterlassungsanspruch nach § 8 UWG und der Ersatz der Kosten der Abmahnung wurde auch der Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § 8c UWG erhoben und dies damit begründet, dass der Entwurf der Unterlassungserklärung, der Bestand der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung war, nicht auf das Medium beschränkt war, in dem die unzulässige geschäftliche Handlung begangen worden…
FG Berlin-Brandenburg: Anspruch aus Art. 82 DSGVO
Anspruch aus Art. 82 DSGVO – Für einen Anspruch auf Schadenersatz gegen Finanzbehörden aus Art. 82 DSGVO sind die Zivilgerichte zuständig. In seinem Beschluss vom 27. Oktober 2021 (Az.: 16 K 16155/21) stellt das Gericht fest, dass der in einem Finanzgerichtsverfahren geltend gemachte Anspruch aus Art.82 DSGVO und damit der Anspruch auf Schadensersatz, der gegenüber einer Finanzbehörde geltend gemacht wird, zum Rechtsbereich der sog. Amtshaftung gehört und daher die Zivilgerichte für die Geltendmachung dieser Ansprüche zuständig sind. Das Gericht führt dazu unter anderem in den Entscheidungsgründen aus: „…Der Finanzrechtsweg ist gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nur dann gegeben, wenn den Gegenstand des Rechtsstreits eine Abgabenangelegenheit…
Neues Fernabsatzrecht 2022 – Teil 1
Neues Fernabsatzrecht 2022 – Teil 1 Änderungen bei Ausübung des Widerrufsrechts Hinweis: In der losen Beitragsreihe „Neues Fernabsatzrecht 2022“ stellt der Autor die aus seiner Sicht wichtigsten Änderungen vor, die am 28. Mai 2022 in Kraft treten. Ein Anspruch auf Vollständigkeit aller Neuregelungen besteht daher nicht. Zum 28. Mai 2022 werden sich „Kleinigkeiten“ bei der Übung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher und den Folgen ändern. Die bisherigen § 357 V und VI BGB werden getauscht sowie ein Teil des bisherigen § 357 VI BGB wird der neue § 357 VII BGB. Eine Änderung der Rechtslage ist damit nicht verbunden, da der Inhalt der Regelungen gleichbleibend ist. Bisher: § 357 BGB…
LG München I:Rechtsmissbrauch im UWG?
Rechtsmissbrauch im UWG? – Diesen Einwand hatte das LG München I in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren zwischen einem Wettbewerbsverein und einem Unternehmen zu prüfen, dass unter anderem auf Amazon Futtermittel für Tiere angeboten hatte. Dabei wurde nach Ansicht des klagenden Vereins ein Verstoß gegen Art. 13 Abs. 3 lit. a) der Verordnung EG 767/2009 wegen einer krankheitsbezogenen Werbung begangen. Dieser ist zugleich ein Verstoß gegen § 3a UWG Rechtsmissbrauch im UWG? – Greift hier nach Ansicht des Gerichts nicht Zudem wurde gegen die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs im einstweiligen Verfügungsverfahren der Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § 8c UWG erhoben und auf verschiedene Argumente gestützt. Diesen Argumenten folgte das LG München I in…
OLG Frankfurt a.M.: Fernsehbeitrag vs.Buchtitel
Fernsehbeitrag vs.Buchtitel – keine Verwechselungsgefahr zwischen Titel einer Fernsehbeitragsreihe und Buchtitel. Das Gericht hatte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren durch Beschluss vom 11. Januar 2022 (Az.: 6 W 102/21) die rechtliche Fragestellung zu bewerten, ob aufgrund eines bestehenden Titelschutzes nach § 15 MarkenG zugunsten einer Beitragsreihe für das Fernsehen mit den Titeln „Nie wieder keine Ahnung! Malerei“ und „Nie wieder keine Ahnung! Architektur“ und dem Buchtitel eines Anfang September 2021 erschienenen Buch „Nie wieder keine Ahnung“ ein Unterlassungsanspruch gegen die Verwendung des Buchtitels besteht. Der Inhalt des Buches beschäftigt sich mit, so benannt in den Entscheidungsgründen der Entscheidung, „vermeintlichem Allgemeinwissen aus Politik, Wirtschaft und Weltgeschehen“. Zu der Beitragsreihe „Nie wieder keine Ahnung!…
EuG:Unionsmarke „Andorra“ nicht eintragungsfähig
Unionsmarke „Andorra“ nicht eintragungsfähig – So die Entscheidung des Europäischen Gerichts in dem Klageverfahren gegen die Zurückweisung der Markenanmeldung durch das EUIPO. Mit Urteil vom 23. Februar 2022 (Az.: T-806/19) hat das Gericht die Ansicht des EUIPO bestätigt, dass die Markenanmeldung für die angemeldete Waren und Dienstleistungen nicht erfolgreich sein konnte, da die angemeldete Marke für die für angemeldete Waren und Dienstleistungen beschreibend sei. Unionsmarke „Andorra“ nicht eintragungsfähig – für folgende Waren und Dienstleistungen Die streitgegenständliche Markenanmeldung erfolgte, gemäß Angaben in er Pressemitteilung vom 23. Februar 2022, für folgende Waren und Dienstleistungen: Fotografien; Tabak; Finanzwesen, Geldgeschäfte, Immobilienwesen; Veranstaltung von Reisen; Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten; Desktop-Publishing [Erstellen von…
OLG Hamm:Auskunftsanspruch nach Art.15 DSGVO
Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO – Die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs nach Art.15 DSGVO kann bei datenschutzfernem Hintergrund rechtsmissbräuchlich sein. Das Gericht hat in einem Berufungsverfahren in einem Hinweisbeschluss vom 15. November 2021 (Az.: 20 U 269/21) Stellung genommen zu einer Berufung und deren Inhalt und der Berufung keine Aussicht auf Erfolg zugewiesen. Unter anderem war ein Auskunftsanspruch nach Art.15 DSGVO geltend gemacht worden durch den Kläger in dem Rechtsstreit mit dem beklagten Versicherungsunternehmen, in dem unter anderem Erhöhung von Versicherungsprämien und deren rechtliche Grundlage streitig waren. Die Richter des OLG Hamm sehen in diesem Fall den Zweck des geltend gemachten Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO als nicht erfüllt an und…