„Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit“ der EU tritt am 13.Dezember 2024 in Kraft – Überblick für Händler
Am 13.Dezember 2024 tritt die „Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit“ ( (EU) 2023/988) (im Rahmen der nachfolgenden Ausführungen nur noch „Verordnung“ genannt) in Kraft. Durch diese Verordnung erfolgt die Ablösung der EU-Richtlinie 2001/95/EG (sog. Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie), die in Deutschland durch das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt, auch Produktsicherheitsgesetz, umgesetzt wurde. 1. Betroffene Unternehmen Jeder „Händler“ muss die Verordnung beachten. Händler im Sinne der Verordnung ist jede natürliche Person (= jeder Mensch, der Produkte anbietet) oder juristische Person (jede gesetzlich vorgesehene Gesellschaftsform, unter der ein Händler auftreten kann) in der Lieferkette, die ein Produkt auf dem Markt bereitstellt. Sofern der Händler die Produkte selbst aus einem Staat…
LG Köln: Konzept für Videospiel kann urheberrechtlich geschützt sein, wenn die Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung einzelner Elemente des Videospiels erkennbar ist
So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 11. Januar 2024 (Az: 14 O 441/23) im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, in dem unter anderem Ansprüche aus dem Urheberrecht sowie auch dem Leistungsschutzrecht des UWG gegen die Verbreitung eines Spiels in einem App-Store geltend gemacht worden waren. Das Gericht führt zur Schutzfähigkeit des Konzepts des Videospiels unter anderem in den Entscheidungsgründen aus: „…Damit verbleibt – angsichts des bewusst nicht gewählten Schutzes der Gestaltung der einzelnen Elemente – nur die Möglichkeit, dass eine individuelle geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG in der Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung der Elemente zum Ausdruck gekommen ist. Allerdings erscheint es der…
BGH: Klagt ein Markeninhaber auch auf Auskunftserteilung, Rechnungslegung und Schadensersatzfeststellung, hat er grds.auch einen einklagbaren Anspruch auf Urteilsbekanntmachung nach § 19c MarkenG
Unter anderem dies hat das Gericht in seinem Versäumnisurteil vom 22. Februar 2024 (Az.: I ZR 217/22) in einem markenrechtlichen Streitverfahren entschieden und dabei eine Berufungsentscheidung aufgehoben und zur neuen Verhandlung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen aus: „…Dieses Urteil ist nach einer aufgrund des Markengesetzes erhobenen Klage ergangen. Da die Vorschrift des § 19c Satz 1 MarkenG – anders als § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 UWG – nicht nur von einer Klage auf Unterlassung spricht, ist sie auch auf die vorliegend erhobene Klage auf Auskunftserteilung, Rechnungslegung und Schadensersatzfeststellung anwendbar (vgl. Fezer/Tochtermann, MarkenG, 5. Aufl., § 19c Rn. 5). Die Klage ist auch…
OLG Karlsruhe: „mobiler Friseur“, der mit der Vereinbarung von Terminen wirbt, verstößt gegen § 1 II HwO i.V.m. Nr. 38 Anl. A zur HwO und damit liegt ein Wettbewerbsverstoß wegen Vorliegens einer Marktverhaltensregelung nach § 3a UWG vor
So das Gericht in seinem Urteil vom 10. Januar 2024 (Az.: 6 U 28/23) in einem wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreit zwischen zwei im Friseurhandwerk tätigen Personen. Die beklagte Person hatte nur ein Reisegewerbe angemeldet für die angebotenen Dienstleistungen, warb aber mit der Möglichkeit der Vereinbarung von festem Termine auf einer Internetseite unter der Nutzung eines Online-Reservierungssystems. Darin sah auch das Gericht einen Verstoß gegen § 3a UWG und begründete dies in den Entscheidungsgründen des Urteils unter anderem wie folgt: „…Die Vorschriften der Handwerksordnung sind, soweit sie eine bestimmte Qualität, Sicherheit oder Unbedenklichkeit der hergestellten Waren oder angebotenen Dienstleistungen gewährleisten sollen, Marktverhaltensregelungen im Sinn von § 3a UWG. Der Umstand, dass die Richtlinie 2005/29/EG…
LAG Bremen: Sachvortragsverwertungsverbot, wenn Arbeitgeber private Kommunikation auf Dienstrechner in der Webanwendung von WhatsApp liest und als Grundlage von arbeitsrechtlichen Maßnahmen verwendet
So unter anderem das Gericht in einem arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren mit Urteil vom 7. November 2023 (Az.: 1 Sa 53/23). Dem klagenden Arbeitnehmer war es arbeitsvertraglich nicht gestattet, den Arbeitsplatzrechner für private WhatsApp-Korrespondenz zu nutzen. Der beklagte Arbeitgeber hatte Einblick in eine gesamte Kommunikation genommen, die auf dem Arbeitsplatzrechner einsehbar war und die dort erlangten Informationen hinsichtlich eines Diebstahls von Geld bei einer anderen Mitarbeitenden für eine Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB genutzt. Das Gericht sieht hier ein Sachvortragsverwertungsverbot wegen eines Verstoßes gegen § 26 BDSG und begründet dies in den Entscheidungsgründen unter anderem wie folgt: „..Das Lesen des Inhalts von E-Mails oder anderen elektronischen Nachrichten, die an…
Bundesrat am 22.März 2024 mit Beschluss zum Ersten Gesetz zur Änderung des BDSG
Entgegen einer zunächst am 11.März 2024 veröffentlichten Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates ist eine Streichung des § 38 BDSG in der Stellungnahme (hinter Link befindet sich ein .pdf-Dokument) nicht mehr enthalten. Diese Streichung hätte die nationale Regelung zur Bestellung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten in nicht-öffentlichen Stellen beseitigt und die Benennung der Regelung aus Art. 37 DSGVO vorbehalten. Der Bundesrat nimmt hingegen umfangreich Stellung zu den geplanten Anpassungen zum Thema „Scoring“ aufgrund bestehender Rechtsprechung des EuGH.
LG Freiburg: Verärgerung über mehr Spam-E-Mails ist kein Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO
Unter anderem dies stellt das Gericht in seinem Urteil vom 8. Februar 2024 (Az.: 8 O 212/23) rund um verschiedene Ansprüche bezogen auf einen API-Bug bei einem Sozialen Netzwerk fest. Das Gericht sah in dem vermehrten Aufwand und der Verärgerung durch mehr Spam-E-Mails keinen Schaden im Sinne des Art. 82 DSGVO und begründet dies unter anderem wie folgt: „…Der Schaden des Klägers liegt nicht in dem vermehrten Aufkommen an Spam-E-Mails. Die damit einhergehenden Beeinträchtigungen erschöpfen sich in einer Verärgerung über den Mehraufwand für das Aussortieren unerwünschten Spam-E-Mails. Ebenfalls kein kausaler Schaden liegt darin, dass der Kläger in der Vergangenheit vereinzelt wichtige Nachrichten verpasst hat. Wie er selbst ausführt war das…
LG Hamburg: Unterlassungsanspruch wegen unberechtigter Fotonutzung wird mit 10.000 EUR bewertet, sofern das Foto sich „von einem bloßen Schnappschuss“ abhebt
So das Gericht unter anderem hinsichtlich der als Aufwendungssersatz nach § 97a UrhG geltend gemachten Rechtsanwaltskosten in einem Klageverfahren wegen einer unberechtigten Nutzung. In seinem Urteil vom 15. Februar 2024 (Az.: 310 O 221/23) führt das Gericht zu diesem Punkt aus: „…Der insoweit angesetzte Gegenstandswert von 10.000- € pro Bild für den Unterlassungsanspruch erscheint angemessen. Der Bundesgerichtshof hat bei einer gewerblichen Nutzung eines einfachen Fotos ohne kompositorische Inszenierung, wie es ohne Weiteres im Wege eines Schnappschusses hätte erstellt werden können, im Wege des öffentlich Zugänglichmachens i.S.v. § 19a UrhG einen Unterlassungswert in Höhe von 6.000,- € in der Hauptsache nicht beanstandet (BGH, Urt. v. 13.09.2018, Az. I ZR 187/17 –…
LG Saarbrücken: Nutzt ein Inkassodienstleister in einem Online-Formular den Begriff „kostenneutral“ bei der Möglichkeit, außergerichtlich Forderungen beitreiben zu lassen, und erklärt dies im weiteren Verlauf ausreichend, ist dies kein Verstoß gegen § 305c BGB
So das Gericht in seinem Urteil vom 22. Februar 2024 (Az.: 13 S 43/23) in einem Berufungsverfahren. Der klagende Inkassodienstleister konnte erfolgreich einen Anspruch gegen den Beklagten durchsetzen. Im Rahmen des Bestellvorgangs über die Internetseite des Kläger wurde der Begriff „kostenneutral“ nach Ansicht des Gerichts mehrfach und in ausreichender Form so erklärt, dass dies für die erfolgreiche Beitreibung der Forderung bei den Schuldnern der Kunden des Kläger Geltung hat. Unter anderem hat sich der Beklagte erfolglos auf die Anwendung von § 305 C BGB und damit das Vorliegen einer überraschenden bzw. mehrdeutigen Regelung als Allgemeine Geschäftsbedingung berufen. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem zu diesem Vortrag aus: „…Bei…
LG Passau: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO wegen Scraping von personenbezogenen Daten aus der Nutzung eines Sozialen Netzwerkes
So das Gericht in seinem Endurteil vom 16. Februar 2024 (Az.: 1 O 616/23). In der Anwendung der Rechtsprechung des EuGH sieht das Gericht keine ausreichende Darlegung und keinen ausreichenden Beweis für einen eingetretenen Schaden. Es begründet in den Entscheidungsgründen wie folgt: „…Der Klagepartei ist zudem kein kausaler Schaden entstanden. Beweisbelastet für den Eintritt eines durch einen Verstoß gegen die DSGVO verursachten Schadens ist nach allgemeinen Grundsätzen die Klagepartei. Entgegen der Auffassung der Klagepartei resultiert dabei kein Schaden aus der bloßen Verletzung der DSGVO, sondern diese muss zu einer tatsächlichen Beeinträchtigung der Klagepartei führen (vgl. EuGH, Urt. v. 4.5.2023 – C-300/21). Der Nachweis eines kausalen Schadens ist auch nach dem…