LG Hamburg: Von einem Datenschutzverstoß betroffene ehemalige Arbeitnehmer haben Anspruch auf Akteneinsicht nach §§ 406e I,III StPO in Akte eines datenschutzrechtlichen Bußgeldverfahrens, da berechtigtes Interesse an Verfolgung eigener zivilrechtlicher Ansprüche überwiegt

Und zwar dem Interesse des von dem Bußgeldverfahrens betroffenen ehemaligen Arbeitgebers, der die Aktenzeichsicht mittels Gerichtsverfahren verhindern wollte. Der Rechtsstreit betrifft den

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