In der am 5. Juli 2024 vorgestellten Initiative finde sich auch Ideen zur Anpassung des Datenschutzrechtes, unter anderem zur Erhöhung der Anzahl in § 38 BDSG auf 50 Personen in Bezug auf Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Zudem gibt es auch die Idee, „Sonderzuständigkeiten“ bei einzelnen Landesdatenschutzbehörden zu schaffen, die dann für alle Bundesländer zentral für bestimmte Bereiche in Wirtschaft und Verwaltung zuständig sein sollen oder für bestimmte Themen, die einen Bezug zum Datenschutzrecht haben. Es bleibt abzuwarten, welche der Ideen dann auch in Gesetzesform umgesetzt werden.
Wachstumsinitiative der Bundesregierung – Quo vadis Datenschutzrecht?!
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