Datenschutzrecht

VG Stuttgart: kein Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO zu gelöschten personenbezogenen Daten, aber ggf. zu dokumentiertem Löschvorgang

So das Gericht in seinem Urteil vom 30. November 2023 (Az.: 11 K 3946/21) in einem Klageverfahren, in dem ein Auskunftsanspruch gegen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mittels Verpflichtungsklage geltend gemacht worden war.

Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen aus:

„…Kein Auskunftsanspruch des Klägers aus Art. 15 DS-GVO besteht schließlich hinsichtlich gelöschter Daten. Zwar rechnet Art. 4 Nr. 2 DS-GVO auch das Löschen von Daten dem Begriff der „Verarbeitung“ zu. Vollständig gelöschte Daten können allerdings denk-logisch nicht Anknüpfungspunkt des Auskunftsanspruchs aus Art 15 Abs. 1 2. Hs. i.V.m. Abs. 3 DS-GVO sein. Was nicht mehr existiert, kann nicht beauskunftet werden. Wenn allerdings ein Löschungsvorgang jedenfalls seinem Umfang nach noch dokumentiert und gespeichert ist, stellt dies ein (einzelnes) personenbezogenes Datum über den Betroffen dar, das auskunftspflichtig wäre („Löschungsvorgang am XX.XX.XXXX: alle vom Kläger eingereichten Belege aus dem Kalenderjahr XXXX und davor“)…“

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