BGH: Bei einer Werbung mit einer Sternebewertung zu Waren oder Dienstleistungen mit einem Durchschnitt erhaltener Bewertung ist keine Aufklärung über die dazu einzeln vergebenen Sterne erforderlich

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Es handelt sich nicht um eine wesentliche Information im Sinne des § 5a I UWG. So das Gericht in seinem Urteil vom 25. Juli 2024 (Az.: I ZR 143/23), zu dem bisher nur die Pressemitteilung vorliegt.

Das Gericht bestätigt damit die Berufungsinstanz des OLG Hamburg.