LArbG Berlin-Brandenburg: Einschränkungen in Unternehmen mit Betriebsrat zur mobilen Arbeit (nur 1 Tage die Woche, weiteres mit gesonderter Begründung + Gewährleistung primärer Anwesenheit) greift in Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 I Nr.14 BetrVG ein
So das Gericht in seinem Beschluss vom 30. Januar 2024 (Az.: 8 TaBV 748/23) in einem Unterlassungsverfahren eines Betriebsrates gegen den Arbeitgeber. Das Gericht sah den Unterlassungsanspruch zum einen aus einer bestehenden Betriebsvereinbarung und zum anderen auch aus der gesetzlichen Regelung hinsichtlich einseitig durch den Arbeitgeber vorgegebenen Regelungen zum Umgang mit dem mobilen Arbeiten durch die Beschäftigten. Zur Anspruchsgrundlage des § 87 I Nr.14 BetrVG führt das Gericht in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich lediglich auf die (inhaltliche) Ausgestaltung, also auf Fragen des „Wie“, nicht hingegen auf das „Ob“ der Einführung mobiler Arbeit (Müller, Homeoffice in der arbeitsrechtlichen Praxis, Rechtshandbuch für die Arbeit 4.0, 3. Auflage…
BAG: Arbeitgeber kann Anspruch des Betriebsrates auf Unterrichtung zur Zustimmung bei Neueinstellung durch digitales Leserecht in Bezug auf Bewerbungsunterlagen erfüllen -> Dies auch vom Datenschutzrecht gedeckt
So das Gericht in seinem Beschluss vom 13. Dezember 2023 (Az.: 1 ABR 28/22) in einem Zustimmungsersetzungsverfahren zur Einstellung, angestrengt durch einen Arbeitgeber. Der betroffene Betriebsrat hatte unter anderem seine Verweigerung der Zustimmung damit begründete, dass die Unterlagen zur einzustellenden Person nicht in Papierform, sondern über eine Leserecht über die durch den Arbeitgeber genutzte Software zur Verfügung gestellt wurden. Den Mitgliedern des Betriebsrates standen Notebooks zur Verfügung. Dies ist nach Ansicht des BAG mit der Rechtsnorm des § 99 I BetrVG konform. Er führt unter anderem aus: „…Die Unterrichtungs- und Vorlagepflicht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG soll dem Betriebsrat zum einen diejenigen Informationen verschaffen, die er benötigt, um sein Recht…
ArbG Hamburg: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei ChatGPT, sofern die Nutzung über durch Mitarbeitende selbst angelegte Accounts erfolgt
So das Gericht in seinem Beschluss vom 16. Januar 2024 (Az.: 24 BVGa 1/24) in einem Rechtsstreit eines Betriebsrates mit dem Arbeitgeber. Der Betriebsrat sah seine Rechte auf Mitbestimmung verletzt und wollte unter anderem eine Untersagung der Nutzung erreichen. Das Gericht sah jedoch kein Mitbestimmungsrecht verletzt. Kein Mitbestimmungsrecht aus § 87 I Nr. 1 BetrVG Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Gemäß der ständigen Rechtsprechung des BAG hat der Betriebsrat entgegen dem überschießenden Wortlaut nur mitzubestimmen bei Maßnahmen, die das so genannte Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer betreffen. Dieses ist berührt, wenn die Maßnahme auf die Gestaltung des kollektiven Miteinander oder die Gewährleistung und Aufrechterhaltung der vorgegebenen Ordnung des…
LAG München: Betriebsrat kann von Arbeitgeber pro Mitglied Überlassung von Notebook oder Tablet verlangen, sofern Voraussetzungen des § 30 II BetrVG erfüllt sind
Entschieden hat das Gericht dies mit Beschluss vom 07.Dezember 2023 (Az.: 2 TaBV 31/23) in einem Rechtsstreit eines Betriebsrates mit einem Arbeitgeber. Der Betriebsrat hatte einen Anspruch geltend gemacht, der auch durch das Gericht in seinem Beschluss grundsätzlich bestätigt wurde. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Der Antrag ist begründet. Der Betriebsrat hat gem. § 40 Abs. 2 BetrVG i.V.m. § 30 Abs. 2 BetrVG Anspruch auf die Überlassung der beantragten Sachmittel. 2.2.1. Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang u.a. sachliche Mittel sowie Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Insoweit obliegt dem Betriebsrat nach…
BVerwG: Im Einzelfall Mitbestimmungsrecht von Personalräten bei Betrieb von Social Media Auftritten des öffentlichen Arbeitsgebers
Und zwar dann, wenn mittels Kommentare das Verhalten von Beschäftigten bewertet werden kann. Das Gericht stellt aber in seinem Beschluss vom 04. Mai 2023 (Az.: BVerwG 5 P 16.21) fest, dass immer eine Einzelfallbewertung erforderlich ist. So führt er in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Dabei liegt bereits in dem bloßen Speichern von Nutzerkommentaren mit verhaltens- oder leistungsbezogenen Angaben zu einzelnen Beschäftigten eine selbstständige Leistung der technischen Einrichtung. Diese Sichtweise ist deshalb geboten, weil schon das bloße Speichern der Nutzerkommentare diese für lange Zeiträume recherchierbar macht und sie damit für die Dienststellenleitung verfügbar bleiben, was grundsätzlich als (Teil der) Überwachung im Sinne des Mitbestimmungstatbestandes anzusehen ist. Der Begriff der „Überwachung“…
BVerwG: Soziale Media-Anwendungen mit Kommentarfunktion können mitbestimmungspflichtige Überwachungseinrichtungen für Personalrat sein
Dies so, dass Gericht, gemäß bisher nur vorliegender Pressemitteilung zum Beschluss vom 4.Mai 2023 (Az.: 5 P 16.21), kann dann der Fall sein, wenn der genutzte Account nicht nur sachbezogen über die Dienststelle und deren Aufgaben erfolgt. Erfolgt z.B. eine Berichterstattung zu einzelnen Beschäftigten und deren Arbeitsbereichen und die Kommentarfunktion kann Kommentare zu den dargestellten Personen ermöglichen, ist eine Anwendung der Vorschrift des § 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG gegeben. Hier der Link zur Pressemitteilung: https://www.bverwg.de/de/pm/2023/34 Hinweis: Die Ausführungen des Gerichts können unter Umständen auch für die Tätigkeit des Betriebsrates und die Anwendung der Vorschrift des § 80 I Nr.6 BetrVG hinsichtlich der rechtlichen Ausführungen herangezogen werden.
BAG: kein Recht auf Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 I BetrVG für Einführung eines Zeiterfassungssystems durch Arbeitgeber
So das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 13. September 2022 (Az.: 1 ABR 22/21), dessen Entscheidungsgründen nunmehr am 3. Dezember 2022 veröffentlicht wurden. Das Gericht verneint das Initiativrecht auf Einführung, da eine gesetzliche Pflicht (unionsrechtskonforme Auslegung von § 3 II Nr. 1 ArbSchG) zur Arbeitszeiterfassung besteht. Allerdings sieht das Gericht Spielraum für die Tätigkeit des Betriebsrates, nämlich bei der Ausgestaltung der Nutzung des Zeiterfassungssystems. Dazu führt das Gericht in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Nach den Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union ist zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer ein „objektives, verlässliches und zugängliches“ System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann…
LArbG Baden-Württemberg: Betriebsrat, Datenschutz und Auskunft zu schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen
Betriebsrat, Datenschutz und Auskunft zu schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen – Sofern es sich bei den erhaltenen Informationen um personenbezogene Daten handelt, die unter den Schutzbereich des Art.9 DSGVO fallen, muss der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber darlegen, welches Schutzkonzept für den Schutz dieser Daten aus Seiten des Betriebsrates besteht. So entschieden durch das LArbG Baden-Württemberg in einem Beschluss vom 20. Mai 2022 (Az.: 12 TaBV 4/21). Der Arbeitgeber hatte vor dem Verfahren unter anderem außergerichtlich auf das Auskunftsbegehren des Betriebsrates keine personenbezogenen Daten an den Betriebsrat übermittelt. Betriebsrat, Datenschutz und Auskunft zu schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen – Ansicht des Gerichts Das Gericht sah § 80 II 1 BetrVG als Anspruchsgrundlage zu Gunsten des Betriebsrates als…
LArbG Baden-Württemberg:Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen Datenschutzverstoß
Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen Datenschutzverstoß – In einem Kündigungsschutzverfahren hatte sich das LArbG Baden-Württemberg mit der Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes durch den Arbeitgeber zu beschäftigen. Hintergrund der außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung war die Veröffentlichung von Schriftsätzen aus einem Gerichtsverfahren in digitaler Form, hier Zurverfügungstellung über einen Link in einer E-Mail, wobei in den Schriftsätzen besondere Kategorien personenbezogener Daten, genauer Gesundheitsdaten, enthalten waren. Dies wurden dann über die E-Mail mit Link einem größeren Verteiler zugänglich gemacht. Das Gericht sieht in seiner Entscheidung (Urteil vom 25. März 2022, Az.: 7 Sa 63/21) einen Grund für eine außerordentliche Kündigung als gegeben an. Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen Datenschutzverstoß – Ansicht des Gerichts im Streitfall zum Grund…
LAG Rheinland-Pfalz:Videoüberwachung von Beschäftigten
Videoüberwachung von Beschäftigten – Für Arbeitgeber oft ein oder das letzte Mittel, um Unregelmäßigkeiten am Arbeitsplatz beweisen und dann in der Folge auch zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen greifen zu können. So auch in einem Fall, den das LAG Rheinland-Pfalz in einem Gerichtsverfahren zu bewerten hatte. In dem Urteil vom 17. August 2021 (Az.: 8 Sa 44/21) musste sich das Gericht in einem nicht alltäglichen Fall der Anfechtung einer Eigenkündigung durch die klagende Beschäftigte befassen. Diese hatte eine solche Eigenkündigung ausgesprochen, nach dem sie mit ungewöhnlichen Kassenbuchungen in der Bäckereifiliale des beklagten Arbeitgebers kam. Dieser hat zur Beweisführung auch eine Videoüberwachung durchgeführt, der nach den Angaben des Urteils, nur die Verkaufstheke und…