OLG Celle: Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB muss auf derjenigen Webseite vorhanden sein, auf der aus der Sicht der Verbraucher der Vorgang der Bestellung beginnt-Dies gilt auch bei Einsatz eines Affiliates, der auf die eigentliche Verkaufswebseite des Verkäufers weiterleitet

So das Gericht in einem Hinweisbeschluss vom 18. April 2024 (Az.: 13 U 7/24) in einem Rechtsstreit eines Verbraucherschutzverbandes mit einem Unternehmen,

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