OLG Koblenz: Verbot der Nutzung von Vorher-Nachher-Bildern zur Werbung für operative plastisch-chirurgischen Eingriffe gilt auch bei der Nutzung von Avataren
So das Gericht in seinem Urteil vom 23. April 2024 (Az.: 9 U 1097/23). Im Rahmen des Rechtsstreits war die Darstellung einer Spezialklinik für plastische-ästhetische Chirurgie zu bewerten, die auf einer Internetseite für die angebotenen Lippenunterspritzungen mit Hyaluronsäure grafische Darstellungen von Avataren mit dem Zustand vor und nach der Behandlung beworben hatte. Darin sah das Gericht einen Verstoß gegen die gesetzliche Regelung des § 11 I 3 Nr. 1 HWG und begründete dies unter anderem damit, dass mit dem Begriff der Darstellung im Sinne der Regelung nicht nur Fotografien, sondern auch andere Darstellungen verbunden seien. In den Entscheidungsgründen heißt es unter anderem: „…Unter Berücksichtigung des Wortlauts der Vorschrift des § 11…
OLG Hamburg: Werbung für Hörgeräte mit Payback-Punkten von mehr als 5 EUR ist ein Verstoß gegen § 7 HWG
So das Gericht in seinem Urteil vom 29. Februar 2024 (Az.: 3 U 83/21) in einem wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreit eines qualifizierten Wirtschaftsverbandes mit einem Unternehmen, dass unter anderem Hörgeräte vertreibt. Dieses hatte sein Angebot mit der Vergabe von Payback-Punkten beworben. Für das Gericht ist diese Werbung, entgegen der Ansicht des Landgerichts, eine produktbezogene Werbung, die unter den Anwendungsbereich des § 7 HWG fällt, da der Produktbezug auch einem Kundenbindungssysteme und dessen Teilnahme gegeben sei. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Dass die Werbung sich auf ein Kundenbindungssystem bezieht, führt im Streitfall ebenfalls nicht dazu, dass nur von einer Imagewerbung auszugehen wäre. Der Bundesgerichtshof hat zwar in einer Reihe…
Änderung des HWG am 27.12.2023 – Hinweistext für die Werbung außerhalb von Fachkreisen muss geändert werden
Am 27.12.2023 erfolgt eine Änderung des § 4 III HWG. Der dort enthaltene Text für die Werbung außerhalb von Fachkreisen wird geändert. Er lautet dann: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke „ Die Änderung erfolgte im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz — ALBVVG), abrufbar hier
OLG Köln: Werbung mit „Vorher-Nachher“-Bilder einer Behandlung des menschlichen Körpers unter Anwendung des Unterspritzung der Haut mit Hyaluronsäure ist Verstoß gegen § 11 I 2 Nr.1 HWG & damit § 3a UWG
So das Gericht in seinem Berufungsurteil vom 27. Oktober 2023 (Az.: 6 U 77/23) in einem Rechtsstreit eines qualifizierten Wirtschaftsverbandes mit den Betreibern einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis, die dort gegenüber Patienten Behandlungen in Form der Unterspritzung der Haut mit Hyaluronsäure im Gesicht anbieten und dazu auch „Vorher-Nachher“-Bilder auf einer Internetseite genutzt haben (sind der Veröffentlichung von Justiz NRW dargestellt). Das Gericht sieht in der Unterspritzung der Haut mit Hyaluronsäure eine Behandlung im Sinne des § 11 I 2 Nr.1 HWG und begründet dies unter anderem wie folgt in den Entscheidungsgründen: „…In einem ersten Schritt ist hierbei festzuhalten, dass der vom HWG verwendete Begriff des operativen plastisch-chirurgischen Eingriff (§ 1 Abs. 1…
OLG Düsseldorf: § 11 I 3 HWG ist Marktverhaltensregelung nach § 3a UWG
§ 11 I 3 HWG ist Marktverhaltensregelung nach § 3a UWG – So das OLG Düsseldorf in einem wettbewerbsrechtlichen Eilverfahren durch Urteil vom 17. Februar 2022 (Az.: 15 U 24/21) rund um eine werbliche Darstellung in dem Sozialen Netzwerk Instagram zu einer Gesäßvergrößerung. § 11 I 3 HWG ist Marktverhaltensregelung nach § 3a UWG -Ansicht des Gerichts Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen zur Begründung aus: „…Bei § 11 Abs. 1 S. 3 HWG handelt es sich, wie das Landgericht zu Recht festgestellt hat und was von dem Verfügungsbeklagten auch nicht in Abrede gestellt wird, um eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG. § 11 Abs. 1 S. 3…
BGH:Werbung mit der Veranstaltung eines Gewinnspiels zum Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
Werbung mit der Veranstaltung eines Gewinnspiels zum Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – Die Ankündigung der Veranstaltung bzw. Durchführung eines Gewinnspiels hatte in einem konkreten Einzelfall den BGH zu beschäftigen. Neben zahlreichen sonderrechtlichen Fragen rund um den Verkauf von Arzneimitteln hat das Gericht in seinem Urteil vom 18. November 2021 (Az.:I ZR 214/18) zur Bezeichnung „Gewinnspiel II“ auch zur rechtlichen Einordnung der Werbung mit der Veranstaltung eines Gewinnspiels zum Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Stellung genommen. In dem Rechtsstreit zwischen einer Berufsvertretung für Apotheker und einer in den Niederlanden ansässigen Versandapotheke war die Kopplung eines Gewinnspiels mit der Einlösung von Rezepten streitgegenständlich. Das Gericht sieht in einem solchen Fall zwei mögliche Rechtsgrundlagen…