ArbG Düsseldorf: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO nur bei pauschaler, nicht belegtem, Behauptung eines Kontrollverlustes von personenbezogenen Daten
So entschieden durch das Gericht in seinem Urteil vom 15. Februar 2024 (Az.: 2 Ca 4416/23) in einem Rechtsstreit eines Stellenbewerbers mit dem stellenausschreibenden Unternehmen. Der Kläger hatte mit seinen letzten Anträgen unter anderem einen Anspruch nach Art. 82 DSGVO geltend gemacht und dabei einen Mindestschaden von 2.000 EUR geltend gemacht. Das Gericht vereinte den Anspruch unter anderem wegen des nicht ausreichenden Vortrages eines eingetretenen Schadens unter Berücksichtigung von Rechtsprechung des EuGH. Es wird in den Entscheidungsgründen unter anderem folgendes ausgeführt: „…Der Kläger beruft sich vornehmlich auf einen Kontrollverlust hinsichtlich seiner persönlichen Daten durch die nicht rechtzeitige Auskunftserteilung der Beklagten nach Artikel 15 DS–GVO. Zwar kann auch ein bloßer Kontrollverlust…
LAG Düsseldorf: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO wegen nicht fristgerechter und unvollständiger Auskunft nach Art. 15 DSGVO durch einen Arbeitgeber gegenüber einem ehemaligen Beschäftigten
So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 28. November 2023 (Az.: 3 Sa 285/23). Das Gericht hat ausdrückliche die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. In dem Rechtsstreit wurde über den Anspruch auf Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes nach Art. 82 DSGVO entschieden, die ein ehemaliger Beschäftigter geltend gemacht hatte. Das Gericht führt unter anderem in den Entscheidungsgründen aus: „..Die verspätete und/oder unvollständige Datenauskunft nach Art. 12 Abs. 3, 15 DSGVO stellt keine verordnungswidrige Datenverarbeitung dar, die einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO auslösen könnte. Die (Daten-)Verarbeitung wird in Art. 4 Nr. 2 DSGVO legaldefiniert. Sie bezeichnet jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche…
OLG Dresden: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO wegen Scraping von personenbezogenen Daten aus der Nutzung eines Sozialen Netzwerkes
So das Gericht in der Bestätigung der eigenen Rechtsprechung mit Urteil vom 16. April 2024 (Az.: 4 U 213/24). Dabei wendet der Senat die Rechtsprechung des EuGH folgerichtig an und führt aus, warum ein Schaden durch den Kläger dargelegt und bewiesen werden muss sowie die Behauptung des Kontrollverlustes über personenbezogenen Daten allein und für sich stehend nicht ausreichend ist. In den Entscheidungsgründen heißt es unter anderem zu einem fehlenden Schaden wegen des Scraping der Nutzerdaten für das Soziale Netzwerk: „…Eine darüber hinausgehende konkrete emotionale Beeinträchtigung der Klagepartei ist zur Überzeugung des Senates indes nicht eingetreten. Die schriftsätzlich allgemeine gehaltene Behauptung der Klagepartei, sie sei in einen Zustand großen Unwohlseins und…
OLG Dresden: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO wegen Scraping von personenbezogenen Daten aus der Nutzung eines Sozialen Netzwerkes
So das Gericht in der Bestätigung der eigenen Rechtsprechung mit Urteil vom 2. April 2024 (Az.: 4 U 1743/23). Dabei wendet der Senat die Rechtsprechung des EuGH folgerichtig an und führt aus, warum ein Schaden durch den Kläger dargelegt und bewiesen werden muss sowie die Behauptung des Kontrollverlustes über personenbezogenen Daten allein und für sich stehend nicht ausreichend ist. In den Entscheidungsgründen heißt es unter anderem zu einem fehlenden Schaden wegen des Scraping der Nutzerdaten für das Soziale Netzwerk: „…Da der Erwägungsgrund 146 S. 3 DSGVO für eine weite Auslegung des Begriffs des Schadens in Art. 82 Abs. 1 DSGVO spricht, braucht ein immaterieller Schaden, den die betroffene Person erlitten…
LG Passau: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO wegen Scraping von personenbezogenen Daten aus der Nutzung eines Sozialen Netzwerkes
So das Gericht in seinem Endurteil vom 9. April 2024 (Az.: 4 O 260/23), dass unter anderem über eine solchen Anspruch neben weiteren Ansprüchen in einem Klageverfahren zu entscheiden hatte. In der Anwendung der Rechtsprechung des EuGH sieht das Gericht keine ausreichende Darlegung und keinen ausreichenden Beweis für einen eingetretenen Schaden. Es begründet in den Entscheidungsgründen unter anderem wie folgt: „…Der Klagepartei ist zudem kein kausaler Schaden entstanden. Beweisbelastet für den Eintritt eines durch einen Verstoß gegen die DSGVO verursachten Schadens ist nach allgemeinen Grundsätzen die Klagepartei (vgl. EuGH, Urteil vom 14.12.2023 – C-340/21, BeckRS 2023, 35786). Ein Schaden resultiert nicht aus der bloßen Verletzung der DSGVO, sondern diese muss…
LG München I: „Unangenehmes Gefühl“ nach Datenschutzvorfall führt nicht zu Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO
So unter anderem das Gericht in seinem Endurteil vom 19. April 2024 (Az.: 31 O 2122/23) im Rahmen eines Rechtsstreits rund um einen Datenschutzvorfall bei einem Unternehmen, dass über eine Internetseite unter anderem Wertpapierdienstleistungen anbietet. Es war im Jahr 2020 zu drei unberechtigten Zugriffen auf personenbezogene Daten gekommen. Das Gericht setzt sich in der Begründung seiner Entscheidung, unter Bezugnahme auf die bestehende Rechtsprechung, damit auseinander, ob ein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO bestand, bezogen auf den zu entscheidenden Fall. Es vereint den Anspruch aus Art. 82 DSGVO und führt dazu in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Die Klagepartei ist für den konkreten Schaden darlegungs- und ggf. beweispflichtig (OLG…
OLG Celle: Kein immaterieller Schaden nach Art. 82 DSGVO als Schadensersatz, wenn der objektive Umstand eines „Kontrollverlustes“ vorliegt
So das Gericht in seinem Urteil vom 04.04.2024, Az.: 5 U 31/23. Es führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Gegen ein solches Verständnis sprechen aber aus Sicht des Senats die weiteren Ausführungen des EuGH in Rnrn. 85 und 86 der genannten Entscheidung. Denn die dortige Formulierung, dass für einen immateriellen Schaden i.S.d. Art. 82 Abs. 1 DSGVO die „Befürchtung, dass Ihre personenbezogenen Daten durch Dritte missbräuchlich verwendet werden könnten“ ausreichend sein soll, versteht jedenfalls der Senat so, als müsse zu diesem objektiven Umstand des „Verlustes der Hoheit über seine Daten“ (so bspw. die Formulierung in Rn. 22 des Urteils des EuGH vom 14. Dezember 2023 – C-456/22) noch zusätzlich ein „subjektives Element“, wie also…
LAG Rheinland-Pfalz: Durch die verspätete Auskunftserteilung nach Art. 15 I DSGVO wird für sich genommen kein immaterieller Schaden nach Art. 82 DSGVO begründet
So das Gericht in seinem Urteil vom 8. Februar 2024 (Az.: 5 Sa 154/23) in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber, in dem neben der Entfernung von Abmahnungen auch ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend gemacht worden war. In der Berufung war nur noch dieser Anspruch streitig. Das Gericht verneinte den Anspruch und führt dazu in den Entscheidungsgründen des Urteils unter anderem aus: „…Die Berufungskammer teilt die Rechtsansicht anderer Landesarbeitsgerichte, dass der bloße Verstoß gegen die Vorgaben der DSGVO nicht genügt, um einen Schadensersatzanspruch gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO zu begründen. Dafür spricht der Wortlaut des Art. 82 Abs. 1 DSGVO, wonach Personen, denen materieller…
OLG München: kein Anspruch auf Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO nach „Scraping“von personenbezogen Daten aus Sozialem Netzwerk, wenn nur Kontrollverlust vorgetragen und Kausalzusammenhang zu einem behaupteten Schaden nicht erkennbar ist
So das Gericht in der Anwendung bestehender Rechtsprechung des EuGH in seinem Endurteil vom 24. April 2024 (Az.: 34 U 2306/23 e). In dem Verfahren waren verschiedene Ansprüche zu entscheiden, unter anderem ein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Ein immaterieller Schaden ist – anders als die Klagepartei meint – nicht bereits in dem Kontrollverlust zu sehen, der durch das Scraping entstanden ist, sondern kann allenfalls Folge dieses Kontrollverlustes sein (so zutreffend OLG München 27 U 2408/23 e, Beschluss vom 2.2.2024). Die hieraus folgende Dreistufigkeit der Prüfung (Verstoß gegen DSGVO -> negative Folge, z.B. Kontrollverlust -> Schaden) stellt auch der…
OLG Dresden: kein Schutz nach Art. 9 DSGVO für personenbezogene Daten, die Informationen über das Verhalten des Betroffenen in Bezug auf Finanzanlagen betreffen
So unter anderem das Gericht in seinem Hinweisbeschluss vom 1. März 2024 (Az.: 4 U 1550/23) in einem Berufungsverfahren, mit dem das Gericht den Hinweis erteilte, eine eingelegte Berufung zurückweisen zu wollen. Der Kläger hatte erstinstanzlich und in der Berufung beben einem Schadensersatzanspruch auch eine Unterlassungsanspruch geltend gemacht, betreffend die Verwendung von personenbezogenen Daten durch eine Rechtsanwaltskanzlei, die die Daten durch Akteneinsicht in einem Insolvenzverfahren erlangt hatte. Das Gericht sieht darin keine Daten, die unter Art. 9 DSGVO fallen, und führt in den Gründen des Beschlusses dazu aus: „…Entgegen der Ansicht des Klägers handelt es sich bei den betroffenen Daten auch nicht um hochsensible Daten, bei denen ein besonders hohes…