OLG Rostock: kein Anscheinsbeweis des Zugangs einer E-Mail allein durch deren Absendung
So das Gericht in einem Hinweisbeschluss vom 3. April 2024 (Az.: ) im Rahmen eines Berufungsverfahrens, mit dem das Gericht auf die Erfolglosigkeit des eingelegten Rechtsmittels ausführt. Dabei schließen sich die Richter der bestehenden überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur. Das Gericht führt in den Gründen des Beschlusses unter anderem wie folgt aus: „…Für die Annahme eines Anscheinsbeweises für den Zugang einer feststehendermaßen abgesandten (einfachen, insbesondere ohne Empfangs- oder Lesebestätigung übermittelten) E-Mail sieht der Senat keine Grundlage. Die von der Klägerin für ihren gegenteiligen Standpunkt zuletzt in der Berufungsbegründung zitierte instanzgerichtliche Entscheidung (AG Frankfurt a. M., Urteil vom 23.10.2008 – 30 C 730/08, BeckRS 2009, 5792), die einen Anscheinsbeweis bejaht…
LG Lübeck: Einbezug von AGB mittels Hinweises auf Internetseite oder QR-Code möglich
So das Gericht in seinem Urteil vom 7. Dezember 2023 (Az.: 14 S 19/23) im Rahmen eines Rechtsstreits rund um die Geltendmachung von Rechtsanwaltskosten sowie Sachverständigenkosten für einen Verkehrsunfall. Hinsichtlich der geltend gemachten Sachverständigenkosten war auch die Höhe streitig und dabei auch der Einbezug von AGB in Form der Honorartabelle der Sachverständigen in den entsprechenden Vertrag. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Die Kammer geht davon aus, dass vorliegend eine derartige zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme der Honorartabelle bestand. Die Auftragserteilung beinhaltet unter „Auftragsbedingungen“ einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass sich die Kosten des Gutachtens der zum Beauftragungszeitpunkt geltenden Honorartabelle der Klägerin berechnen. Dies folgt allerdings nicht aus dem…
LG Berlin: Unzutreffende Buttonbezeichnung im E-Commerce=kein wirksamer Vertrag
Dies gilt auch dann, wenn mehrere Verträge nacheinander unter der Nutzung von Schaltflächen geschlossen werden. Dann muss jeder erforderliche Button bzw. die Schaltfläche auch entsprechend den Vorgaben nach § 312j III BGB gekennzeichnet sein. So das Gericht in seinem Urteil vom 23. März 2023 (Az.: 67 S 9/23) bezogen auf Flugreisebuchungsportal, bei dem vor der reinen Buchung auch eine besondere Mitgliedschaft geschlossen werden konnte. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Ein Vertrag über die „Prime-Mitgliedschaft“ ist gemäß § 312j Abs. 4 BGB nicht zustande gekommen, da die Beklagte ihre Pflichten aus § 312j Abs. 3 BGB nicht erfüllt hat. Danach ist in den Fällen, in denen eine…
AG Köln: analoge Anwendung von § 312j III BGB auf Auswahl-Button in standardisierter E-Mail-Kommunikation mit Verbrauchern
So das Gericht in seinem Urteil vom 13. Februar 2023 (Az.: 133 C 189/22) in einem Streitfall rund um Ansprüche aus Luftbeförderungsvertrag. Der Button in der E-Mail-Kommunikation muss auch entsprechend der Vorgaben des Gesetzes bezeichnet sein. Das Gericht sieht eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 312j III BGB (Ausführliche Darstellungen dazu im Urteil unter dem Az. verfügbar) Das Gericht führt zur Bezeichnung des Buttons in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Die in der E-Mail enthaltene Schaltfläche, die der Kläger ausgewählt hat, entsprach nicht den Anforderungen des § 312j Abs. 3 BGB. § 312j Abs. 3 S. 2 BGB verlangt für die Wirksamkeit des Vertragsschlusses, dass der Unternehmer die Schaltfläche,…
AG Düsseldorf: Schaltfläche mit Bezeichnung „Bußgeld jetzt abwehren!“ erfüllt nicht Voraussetzung des § 312 j IV BGB
Damit ist dann auch kein wirksamer Vertrag geschlossen, sofern nicht noch die Ausschlussregelung des § 312j V BGB im Rahmen einer individuellen Kommunikation eingreift. So entschieden durch das AG Düsseldorf mit Urteil vom 10. Januar 2023 (Az.: 37 C 124/22) im Rahmen eines Rechtsstreits um eine ausstehende Selbstbeteiligung eines Mandanten, der den klagenden Rechtsanwalt im Rahmen einer E-Mail-Kommunikation durch den Klick auf einen Button mit der genannten Bezeichnung beauftragt hatte. Das Gericht sah unter anderem die Voraussetzung des § 312j IV BGB nicht als erfüllt an und führt dazu in den Entscheidungsgründen aus: „…Der Kläger hat die Schaltfläche „Bußgeld jetzt abwehren!“ in seiner E-Mail vom 10.08.2019 um 12:51 Uhr nicht…
LG Stuttgart: Schaltfläche mit der Bezeichnung „Senden“ gegenüber Verbraucher führt nicht zum Vertragsschluss
So entschieden durch das Gericht in einem Rechtsstreit zwischen einem Makler und einem Kunden im Urteil vom 28. Dezember 2022 (Az.: 30 O 28/22) rund um Provisionsansprüche des klagenden Maklers. Thema war unter anderem die Darstellung auf der Internetseite des klagenden Maklers. Dort war die Abgabe einer Willenserklärung möglich, wobei dies nur unter der Betätigung eines Buttons mit der Beschriftung „Senden“ möglich war. Das Gericht sieht keine Einhaltung der gesetzlichen Vorschrift des § 312g III BGB und führt in den Entscheidungsgründen aus: „…Die Klägerin hat die Anforderungen des § 312j Abs. 3 BGB nicht erfüllt. Die Schaltfläche, mit der der Beklagte seine Vertragserklärung abgegeben hat, war nicht mit einer entsprechend…
BGH: Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr, wenn abrufbereit auf Mailserver des Empfängers
Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr, wenn abrufbereit auf Mailserver des Empfängers – Auf den tatsächlichen Abruf der E-Mail und die tatsächliche Kenntnisnahme des Inhaltes der E-Mail kommt es für einen wirksamen Zugang der E-Mail nicht. So der BGH in seinem Urteil vom 6. Oktober 2022 (Az.: VII ZR 895/21) in einem Rechtsstreit zur Frage des Abschlusses eines außergerichtlichen Vergleiches. Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr, wenn abrufbereit auf Mailserver des Empfängers – Ansicht des Gerichts Der BGH führt in den Entscheidungsgründen, unter Darstellung der unterschiedlichen Ansichten zur Frage des Zugangs einer E-Mail, dann unter anderem aus: „..Jedenfalls für den nach den unangefochtenen Feststellungen des Berufungsgerichts gegebenen Fall, dass die…
LG Berlin:Vorlage an EuGH zum Umfang der Anwendung des § 312j III BGB
Vorlage an EuGH zum Umfang der Anwendung des § 312j III BGB – Dazu hat das LG Berlin dem EuGH per Beschluss vom 2. Juni 2022 (Az.: 67 S 259/21) zur sog. Button-Lösung des § 312j III BGB folgende Vorlagefrage gestellt (Tenor des Beschlusses): Steht es mit Art. 8 Abs. 2 UAbs. 2 RL 2011/83/EU in Einklang, wenn eine nationale Vorschrift (hier: § 312j Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 BGB in seiner vom 13. Juni 2014 bis 27. Mai 2022 geltenden Fassung) dahin ausgelegt wird, dass deren Anwendungsbereich ebenso wie der des Art. 8 Abs. 2 UAbs. 2 RL 2011/83/EU auch dann eröffnet ist, wenn der Verbraucher dem Unternehmer zum Zeitpunkt des auf elektronischem Wege herbeigeführten Vertragsschlusses nicht unbedingt,…
EuGH:Buttonbezeichnung im E-Commerce
Buttonbezeichnung im E-Commerce – Und zwar mit der Bezeichnung „ Buchung abschließen“ hatte sich das Gericht in einem Vorlageverfahren zu beschäftigten. Diese Bezeichnung war durch ein Hotel für Buchungen über eine bekannte Buchungsplattform verwendet worden. Im deutschen Recht ist in § 312j III BGB folgende Vorschrift verankert, die auf dem zugrundeliegenden europäischen Recht beruht: „Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern…