LG Frankfurt a.M.: Mittels E-Mail und Videokonferenz erhandelter und abgeschlossener Vertrag eines Architekten zur Erstellung von Bestandsplänen und eines ersten Entwurfs für Renovierungsarbeiten an einem Bauobjekt unterliegt dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, sofern ein Verbraucher am Vertrag beteiligt
So das Gericht in seinem Urteil vom 2. April 2024 (Az.: 2-31 O 78/23) im Rahmen eines Rechtsstreites rund um die durch den Kläger geltend gemachte Rückzahlung von Zahlungen aus einem solchen Vertrag mit einem Architekten. Das Gericht stellt ausführlich die Rechtslage dar und wendet dann auf den Vertrag im Streitfall das Fernabsatzrecht an. Dazu führt es in den Entscheidungsgründen des Urteils unter anderem aus: „…Die Parteien verwendeten für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel iSd § 312c Abs. 2 BGB. Nach § 312c Abs. 2 BGB sind Fernabsatzverträge Verträge, bei denen der Unternehmer und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen / Vertragsanbahnungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden. Ein Fernabsatzvertrag erfordert zunächst, dass…
LG München I: fehlende Telefonnummer in Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen führt nicht zur Verlängerung der Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate und 14 Tage in Anwendung der §§ 356 III S. 2, 355 II S. 2, 356 II Nr. 1a BGB
Es bleibt bei der durch den Verkäufer angegebenen Widerruffrist im Rahmen der Informationen zum Widerrufsrecht. So das Gericht mit Endurteil vom 5. April 2024 (Az.: 37 O 10418/23) in einem Rechtsstreit über einen Autokauf, der mittels Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurde, so dass das Fernabsatzecht wegen der Verbrauchereigenschaft des Klägers grundsätzlich Anwendung findet. Der klagende Käufer hatte einen Widerruf seines Vertrages erklärt. Das beklagte Unternehmen hatte in der verwendeten Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angegeben, obwohl eines solche auf der Internetseite im Impressum angegeben worden war. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Nach der Systematik des Gesetzes ist die Angabe der Telefonnummer zu einer ordnungsgemäßen Unterrichtung nicht erforderlich: Für den Beginn…
LG Frankenthal: fehlende Telefonnummer in Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen führt nicht zur Verlängerung der Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate und 14 Tage in Anwendung der §§ 356 III S. 2, 355 II S. 2, 356 II Nr. 1a BGB
Es bleibt bei der durch den Verkäufer angegebenen Widerruffrist im Rahmen der Informationen zum Widerrufsrecht. So das Gericht mit Urteil vom 13. Dezember 2023 (Az.: 6 O 198/23) in einem Rechtsstreit über einen Autokauf, der mittels Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurde, so dass das Fernabsatzecht wegen der Verbrauchereigenschaft des Klägers grundsätzlich Anwendung findet. Der klagende Käufer hatte einen Widerruf seines Vertrages erklärt. Das beklagte Unternehmen hatte in der verwendeten Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angegeben, obwohl eines solche auf der Internetseite im Impressum angegeben worden war. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Die Belehrung genügt nach Auffassung der Kammer den allgemeinen Anforderungen, nachdem hinreichend über die allgemeinen Bedingungen und Fristen belehrt…
BGH: Deutscher Verbraucher hat ein Widerrufsrecht, wenn er bei einem Unternehmen in der Schweiz „Kauf- und Dienstleistungsverträgen“ über Teakbäume in Costa Rica online abschließt
Und dieses Widerrufsrecht ist sogar zeitlich unbefristet, wenn keine Information zum Widerrufsrecht durch den Unternehmer erteilt wird. So das Gericht nach der vorliegenden Pressemitteilung mit Urteil vom 15. Mai 2024, Az.: VIII ZR 226/22, in einem Rechtsstreit, in dem der Widerruf den Kern der Rechtsstreitigkeit darstellte.
LG Arnsberg: fehlende Telefonnummer in Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen führt nicht zur Verlängerung der Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate und 14 Tage in Anwendung der §§ 356 III S. 2, 355 II S. 2, 356 II Nr. 1a BGB
So das Gericht mit Urteil vom 22. Februar 2024 (Az.: 4 O 273/23) in einem Rechtsstreit mit einem bekannten Unternehmen aus den USA, dass Elektroautos baut. Der klagende Käufer hatte einen Widerruf seines Vertrages erklärt. Das beklagte Unternehmen hatte in der verwendeten Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angegeben, obwohl eines solche auf der Internetseite angegeben war. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist folglich nach dem Wortlaut der einschlägigen Normen für den Beginn der Widerrufsfrist bereits nicht notwendig. § 356 Abs. 3 BGB stellt für den Beginn der Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB) auf Art. 246a § 1 Abs. 2 S.…
LG Arnsberg: bloße Wahl von Ausstattungsmerkmalen eines Neuwagens führt nicht zum Ausschluss des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen, da keine Individualisierung nach § 312g II Nr. 1 BGB
So das Gericht mit Urteil vom 22. Februar 2024 (Az.: 4 O 273/23) in einem Rechtsstreit mit einem bekannten Unternehmen aus den USA, dass Elektroautos baut. Der klagende Käufer hatte einen Widerruf seines Vertrages erklärt. Das beklagte Unternehmen konnte nicht mit dem Argument durchdringen, dass kein Widerrufsrecht für die angebotenen Kfz bestehe. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen aus: „…Die Kammer geht zunächst davon aus, dass dem Kläger dem Grunde nach ein Widerrufsrecht zusteht, da die bloße Wahl von Ausstattungsmerkmalen eines Neuwagens noch keine Individualisierung des Gegenstandes im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ist (vgl. BeckOGK-BGB/Busch, § 312g Rn. 17). Gemeint sind in § 312g Abs.…
EuGH: Widerrufsrecht besteht nur einmal, wenn aus kostenlosem Probeabo automatisch die Verlängerung zu einem kostenpflichtigen Abo erfolgt
Dies gilt nur dann nicht, wenn nicht klar und verständlich über das kostenpflichtige Abo informiert wird, dass bei einer Verlängerung entsteht. So das Gericht in einem Vorabentscheidungenersuchen aus Österreich in seinem Urteil vom 05. Oktober 2023 (Az.: C-565/22). Es führt unter anderem aus, dass nach der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) als anwendbares EU-Recht eben kein weiteres Widerrufsrecht bei der „Umwandlung“ in das kostenpflichtige Abo entstehe. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Auch wenn der Verbraucher beim Abschluss eines Vertrags, der einen kostenlosen Zeitraum der Erbringung von Dienstleistungen vorsieht, vom Unternehmer klar, verständlich und ausdrücklich darüber informiert wird, dass diese Leistung nach dem kostenlosen Zeitraum kostenpflichtig wird, wenn der Vertrag…
EuGH: fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung durch Unternehmer bei Dienstleistung= kein Anspruch auf Vergütung und/oder Wertersatz
So das Gericht in seinem Urteil vom 17. Mai 2023 (Az.: C-97/22) in einem Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Essen. Dieses hat einen Rechtsstreit zu entscheiden, in dem nach Erbringung der Dienstleistung durch den Verbraucher der Widerruf erklärt wurde. Der Verbraucher verweigerte die Zahlung der vereinbarten Vergütung und verwies dabei darauf, dass trotz des vorliegenden Fernabsatzvertrages keine Information zum Widerrufsrecht erteilt worden war. Dies führt dazu, so der EuGH in seiner Entscheidung, dass kein Anspruch auf Vergütung besteht. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen dazu unter anderem aus: „…Daraus folgt, dass in dem Fall, dass der betreffende Unternehmer es vor Abschluss eines Vertrags außerhalb von Geschäftsräumen im Sinne von Art. 2 Nr.…
BGH: Verschärfung der Rechtsprechung zur Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung
In einem Verfahren, in dem eine Widerrufsbelehrung bei einem Maklervertrag streitig war, hat der BGH in seinem Urteil vom 1. Dezember 2022, Az.: I ZR 28/22, entschieden, dass die Schutzwirkung der Gesetzlichkeitsfiktion aus Art. 246a § 1 II 2 EGBGB nur dann, wenn Muster-Widerrufsbelehrung aus Anlage 1 zu Artikel 246a § 1 II 2 EGBGB ohne Änderung verwendet und richtig angepasst wird. Im Streitfall konnte sich der Verwender der Widerrufsbelehrung nicht auf den Schutz des gesetzlichen Musters berufen, da er „am Tag des Vertragsschlusses“ anstatt „am Tag des Vertragsabschlusses“ verwendet hatte. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts kommt die Schutzwirkung der Gesetzlichkeitsfiktion…
OLG Nürnberg: Regelmäßige Verkaufsannoncen im Internet und Vertragsschluss mit Fernkommunikationsmitteln begründen Fernabsatzvertrag
Regelmäßige Verkaufsannoncen im Internet und Vertragsschluss mit Fernkommunikationsmitteln begründen Fernabsatzvertrag – Dies führt dazu, dass auch über das Widerrufsrecht zu informieren ist. So das OLG Nürnberg in seinem Endurteil vom 23. August 2022 (Az.: 3 U 81/22). Das Gericht hatte über einen Rückzahlungsanspruch aus einem Kaufvertrag zu entscheiden. Der Verkäufer hatte seine KfZ in Internetannoncen beworben und dann, wie im Streitfall mit dem Kläger, den Kaufvertrag unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen. Das Gericht sah darin ein organisierten Vertriebssystem im Sinne des § 312c I BGB. Regelmäßige Verkaufsannoncen im Internet und Vertragsschluss mit Fernkommunikationsmitteln begründen Fernabsatzvertrag – Ansicht des Gerichts Das Gericht führt zu diesem rechtlichen Punkt in den Entscheidungsgründen des…