OLG München: Franchisegeber haftet für wettbewerbswidriges Verhalten seines Franchisenehmers nach § 8 II UWG, wenn kein ausreichender Einfluss der Verhinderung von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht erfolgt ist
So das Gericht in seinem Urteil vom 03. September 2026 (Az.: 29 U 4043/23 e) in einem Rechtsstreit eines qualifizierten Verbraucherverbandes mit einem Unternehmen, dass Fitnesstudiodienstleistungen mittels Franchisings anbietet. Einer…