OLG Frankfurt a.M.: Werbung mit der Angabe „E-Rezept-Rabatt. Automatisch bis zu 20 € Zuzahlung sparen“ ist Irreführung durch Unterlassen, wenn im Rahmen der Werbung nicht klargestellt wird, wann die genannte Rabatthöhe erreicht wird
So unter anderem das Gericht in einem wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren mit Urteil vom 23. Juli 2026 (Az.: 6 U 25/26). Der Rechtsstreit zwischen einer Apothekenkammer und einem Unternehmen, dass eine…
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September 9, 2026