So das Gericht mit seiner Entscheidung vom 17. September 2026 (Az.: I ZB 58/25), zu der bisher nur die Pressemitteilung vorliegt. Das Gericht sah das Eintragungshindernis der fehlenden Unterscheidungskraft als gegeben an, dass auch nicht durch ausreichende Beweise einer Verkehrsdurchsetzung widerlegt werden konnte.

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BGH: kein Markenschutz für die Farbe Orange zu Gunsten eines Handelsunternehmens im Bereich von Baumärkten
- Beitrags-Autor:Rolf Albrecht
- Beitrag veröffentlicht:September 17, 2026
- Beitrags-Kategorie:Markenrecht
Schlagwörter: eintragungshindernis, farbmarke, fehlende unterscheidungskraft, marke, markenanmeldung, markeng, markenloeschungsverfahren
Rolf Albrecht
Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West
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