BGH: Wird Name einer Sehenswürdigkeit, unter anderem mit Bestandteil der Ortsangabe, nur als Bezeichnung der Sehenswürdigkeit durch Verkehrskreise angesehen und nicht als betrieblicher Herkunftsnachweis, fehlt es an der Unterscheidungskraft nach § 8 II Nr.1 MarkenG
Eine Marke kann daher für die betroffenen Waren oder Dienstleistungen nicht erfolgreich eingetragen werden, so entschieden für die Markenanmeldung „Kölner Dom“ durch den BGH mit Beschluss vom 12. Oktober 2023 (Az.: I ZB 28/23) für einige Waren der Schutzklassen 14, 16, 25 und 35. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Allein der Umstand, dass die in Rede stehenden Waren im Umfeld des Kölner Doms an Touristen vertrieben werden können, führt zwar noch nicht zum Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft der Marke „KÖLNER DOM“ für die fraglichen Waren. Entscheidend ist vielmehr, ob der Verkehr die Verwendung des Zeichens für diese Waren nur als Bezugnahme auf den Kölner Dom als Bauwerk…
OLG Zweibrücken:Marke „FlipFlop“ für Zehentrennersandalen wegen gebräuchlicher Gattungsbezeichnung verfallen
Marke „FlipFlop“ für Zehentrennersandalen wegen gebräuchlicher Gattungsbezeichnung verfallen – So durch das OLG Zweibrücken mit Urteil vom 25. März 2022 (Az.: 4 U 63/21) entschieden. Das Gericht hatte zuvor bereits mit Beschluss vom 2. März 2022 (Az.: 4 U 63/21) auf die Erfolglosigkeit der durch den Markeninhaber eingelegten Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil hingewiesen. Marke „FlipFlop“ für Zehentrennersandalen wegen gebräuchlicher Gattungsbezeichnung verfallen – Ansicht des Gerichts Das Gericht führt in dem Hinweisbeschluss vom 2. März 2022 unter anderem wie folgt aus: „…Die von der Beklagten innegehaltene deutsche Wortmarke Flip-Flop (39745377) ist hinsichtlich sämtlicher Waren, für welche sie eingetragen ist, wegen Verfalls löschungsreif, § 49 MarkenG. Für die Warengruppe „Schuhwaren“ ergibt…