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BGH: Bei einer Werbung mit einer Sternebewertung zu Waren oder Dienstleistungen mit einem Durchschnitt erhaltener Bewertung ist keine Aufklärung über die dazu einzeln vergebenen Sterne erforderlich

Es handelt sich nicht um eine wesentliche Information im Sinne des § 5a I UWG. So das Gericht in seinem Urteil vom 25. Juli 2024 (Az.: I ZR 143/23), zu dem bisher nur die Pressemitteilung vorliegt.

Das Gericht bestätigt damit die Berufungsinstanz des OLG Hamburg.

Rolf Albrecht

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West