LG München II:fehlender Umsatzsteuerhinweis im E-Commerce

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fehlender Umsatzsteuerhinweis im E-Commerce – Fehlt ein Hinweis auf den Anfall der Umsatzsteuer im Rahmen der Darstellung des Verkaufes von Waren gegenüber Verbrauchern (B2C) vor der Einlage in den virtuellen Warenkorb in einem Onlineverkaufsangebot, so liegt ein Verstoß gegen § 1 PAnGV. Dies ist zugleich auch ein Verstoß gegen § 3a UWG. So auch entschieden durch das LG München II im Rahmen eines Beschlusses zu einer Kostenentscheidung in einem wettbewerbsrechtlichen Streitverfahren (Beschluss vom 13. Oktober 2021, Az.: 2 HK O 2331/20).

Das Gericht führt aus:

„…Schließlich stellt der fehlende Umsatzsteuerhinweis VOR Einlegung der Ware in den Warenkorb einen Verstoß gegen § 1 II S. 1 Nr. 1 PangV dar. Im hier vorliegenden Fall hat Klägerseite unwidersprochen vorgetragen, dass ein Hinweis vollständig fehlt, so dass für den Verbraucher unklar ist, ob auf den angegebenen Preis noch eine Umsatzsteuer anfällt. Auf die st Rspr des BGH wird insoweit verwiesen, vgl. BGH, NJW 2008, 1595 (“Wer im Fernabsatz für Waren oder Leistungen unter Angabe von Preisen wirbt, muss darauf hinweisen, dass der geforderte Preis die Umsatzsteuer enthält.“)..“