Allerlei,  Wettbewerbsrecht

Änderung des HWG am 27.12.2023 – Hinweistext für die Werbung außerhalb von Fachkreisen muss geändert werden

Am 27.12.2023 erfolgt eine Änderung des § 4 III HWG. Der dort enthaltene Text für die Werbung außerhalb von Fachkreisen wird geändert. Er lautet dann:  

„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke „

Die Änderung erfolgte im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz — ALBVVG), abrufbar hier

Cookie Consent mit Real Cookie Banner