Und zwar auch dann, so das Gericht gemäß einer Pressemitteilung vom 24. August 2023 in dem Urteil vom 24. August 2023 (Az.: 2 AZR 17/23), wenn es eine kleine Chatgruppe von Personen ist. Nicht in jedem Fall ist von einer Vertraulichkeit der entsprechenden Kommunikation auszugehen. Hier der Link zur Pressemitteilung: https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/kuendigung-wegen-aeusserungen-in-einer-chatgruppe/
BAG: Rechtswidrige Äußerungen in privater Chatgruppe, die Arbeitgeber bekanntwerden, können Kündigung rechtfertigen
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