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BAG: Rechtswidrige Äußerungen in privater Chatgruppe, die Arbeitgeber bekanntwerden, können Kündigung rechtfertigen

Und zwar auch dann, so das Gericht gemäß einer Pressemitteilung vom 24. August 2023 in dem Urteil vom 24. August 2023 (Az.: 2 AZR 17/23), wenn es eine kleine Chatgruppe von Personen ist. Nicht in jedem Fall ist von einer Vertraulichkeit der entsprechenden Kommunikation auszugehen. Hier der Link zur Pressemitteilung: https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/kuendigung-wegen-aeusserungen-in-einer-chatgruppe/

Rolf Albrecht

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West