Ziel der Verordnung soll es sein, die Zusammenarbeit von nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden zu verbessern, sofern der Rechtsverstoß gegen die DSGVO betroffene Person in mehreren Staaten der EU betrifft und ein einheitliches Vorgehen gegen den Verantwortlichen erforderlich ist. Daher sind einheitliche Verfahrensvorschriften erforderlich. Weitere Infos und der Entwurf sind hier zu finden: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_3609

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