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EU-Kommission legt Vorschlag einer Verordnung zur besseren Durchsetzung von grenzübergreifenden Ansprüchen aus der DSGVO vor

Ziel der Verordnung soll es sein, die Zusammenarbeit von nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden zu verbessern, sofern der Rechtsverstoß gegen die DSGVO betroffene Person in mehreren Staaten der EU betrifft und ein einheitliches Vorgehen gegen den Verantwortlichen erforderlich ist. Daher sind einheitliche Verfahrensvorschriften erforderlich. Weitere Infos und der Entwurf sind hier zu finden: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_3609

Rolf Albrecht

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West