Ziel der Verordnung soll es sein, die Zusammenarbeit von nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden zu verbessern, sofern der Rechtsverstoß gegen die DSGVO betroffene Person in mehreren Staaten der EU betrifft und ein einheitliches Vorgehen gegen den Verantwortlichen erforderlich ist. Daher sind einheitliche Verfahrensvorschriften erforderlich. Weitere Infos und der Entwurf sind hier zu finden: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_3609
EU-Kommission legt Vorschlag einer Verordnung zur besseren Durchsetzung von grenzübergreifenden Ansprüchen aus der DSGVO vor
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