Urheberrecht

OLG Frankfurt a.M.: Urheberrechtsschutz für Fernsehsignal

Urheberrechtsschutz für Fernsehsignal – In dem Rechtsstreit hatte das OLG Frankfurt a.M.: über Schadensersatzansprüche aus einer geltend gemachten Urheberrechtsverletzung zu befinden.

In dem Urteil vom 14. Dezember 2021 (Az.: 11 U 53/21) wurde dann auch die Frage geklärt, ob überhaupt ein urheberrechtlich geschütztes Werk vorlag.

Hintergrund war, dass der Anspruch aus einem Fernsehsignal, dem sog. Basissignal, der Übertragung der UEFA Champions League geltend gemacht wurde. Diese Fernsehsignal war durch den Beklagten in einer Gaststätte gezeigt worden.

Urheberrechtsschutz für Fernsehsignal – Gericht bejaht Schutz

Das Gericht sah die Schutzfähigkeit über § 2 I Nr.6 UrhG und damit ein Filmwerk als gegeben an.

Dabei begründet es in den Entscheidungsgründen unter anderem wie folgt:

„…Das Basissignal stellt ein urheberrechtsschutzfähiges Werk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 6 Urhebergesetz da (so im Ergebnis auch Schulze in: Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 2 Rn. 212; Bullinger in: Wandtke/Bullinger, 5. Aufl., § 2 Rn. 123; LG Frankenthal, Urteil vom 1.10.2019 – 6 O 46/19).

Auch bei Filmwerken gilt der Maßstab der so genannten kleinen Münze für die Beurteilung, ob eine geistig-persönliche Schöpfung vorliegt (Schulze a.a.O Rn. 213). Von einer solchen ist auszugehen, wenn individuelle Gestaltungsentscheidungen in dem Produkt Ausdruck finden und eine eigene Leistung verkörpern – unabhängig von dem gefilmten Geschehen selbst. Regie, Bildgestaltung und Schnitt können damit insbesondere Ausdruck einer individuellen Schöpfung sein. Gleiches gilt für Sammlung, Auswahl und Anordnung des Stoffes sowie die besondere Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen. Sofern durch technische oder sonstige Gegebenheiten kein Spielraum für individuelle Maßnahmen besteht, scheidet Urheberrechtsschutz dagegen aus.

Ausgehend hiervon, ist auf der Grundlage des nicht substantiiert bestrittenen Vortrags der Klägerin zur Herstellung des Basissignals von einer eigenschöpferischen Leistung des Bildregisseurs bei der Herstellung des World-Feed auszugehen. Sie besteht insbesondere in der bildlichen Erfassung, Auswahl und Anordnung des Geschehens, welches nicht insgesamt dargestellt werden kann, sondern in Ausschnitten, die der jeweilige Bildregisseur auswählt (Schulze a.a.O. Rn. 212):

Das Basissignal wird durch eine Mischung von Bildern hergestellt, die – je nach Bedeutung des Spiels – mindestens 14 bis zu 35 Kameras produzieren. Die Entscheidung, welche Kameraeinstellung Verwendung findet, trifft der Bildregisseur. Hinsichtlich des eigentlichen Spielgeschehens ist der Bildregisseur dabei naturgemäß an den zeitlichen Ablauf des Spielgeschehens gebunden. Wie das Spielgeschehen sowie die Atmosphäre im Stadion durch die verschiedenen Kameras eingefangen wird, obliegt jedoch allein der individuellen Entscheidung des Bildregisseurs. Er entscheidet, welche der auf das Spielgeschehen oder aber die Zuschauer oder aber die Trainer- oder Ersatzspielerbank gerichtete Kamera, in welchem Moment für das Basissignal verwendet wird. Sofern er das Spielgeschehen darstellen will, kann er wiederum entscheiden, ob einzelne Spieler, lange Einstellungen der Laufwege oder das gesamte Spielgeschehen übermittelt werden. Er kann darüber hinaus entscheiden, ob eine Wiederholung oder Zeitlupen- bzw. Superzeitlupeneinstellung oder aber eine erläuternde Grafik eingeblendet werden….

Die dargestellten Gestaltungsmöglichkeiten räumen hinreichend Raum für eine individuelle Prägung seitens des jeweils tätigen Bildregisseurs ein, auch wenn das Ziel, einen möglichst authentischen Eindruck des Spiels zu vermitteln, vorgegeben ist.

Der dargestellte Gestaltungsspielraum wird auch nicht durch Vorgaben der UEFA derart eingeschränkt, dass kein Raum für eine eigenschöpferische Leistung mehr verbleiben würde. Die Vorgaben der UEFA beziehen sich allein auf die Anzahl der jeweils in Abhängigkeit zur Bedeutung des Spiels zur Verfügung stehenden Kameras und die Maßnahmen zur Sicherung der Qualitätskontrolle. Vorgaben zur Kameraauswahl und den Kameraeinstellungen sowie sonstige Einschränkungen des individuellen Gestaltungsspielraums beim Zusammenschnitt des World Feed finden sich nicht…“

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