Mit dem einen oder anderen interssanten Fall aus der Praxis, so z.B. Ziffer 5.6 bei der Verwendung von Fotos von Kindern in Internetauftritt durch nicht-sorgerechtsberechtigten Elternteil oder Bezügen zu Arbeitsrecht unter Ziffer 5.8 bei der Fotodokumentation einer arbeitsrechtlichen Kündigung bei deren Übergabe durch übergebende Person und Bewertung dieser Handlung nach § 26 BDSG. Hier der Link: https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb41/

Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein hat Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 vorgelegt
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