So können Verantwortliche im Sinne der DSGVO die datenschutzrechtlichen Erwägungen und Besonderheiten bei dem Einsatz bewerten und die Entscheidung, über das „Ob“ und des „Wie“ eines Einsatzes treffen. Hier der Link: https://datenschutz-hamburg.de/news/checkliste-zum-einsatz-llm-basierter-chatbots

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Der Hamburgischer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit stellt Checkliste bereit für den Einsatz LLM-basierter Chatbots
- Beitrags-Autor:Rolf Albrecht
- Beitrag veröffentlicht:November 14, 2023
- Beitrags-Kategorie:Datenschutzrecht
Rolf Albrecht
Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West
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