So können Verantwortliche im Sinne der DSGVO die datenschutzrechtlichen Erwägungen und Besonderheiten bei dem Einsatz bewerten und die Entscheidung, über das „Ob“ und des „Wie“ eines Einsatzes treffen. Hier der Link: https://datenschutz-hamburg.de/news/checkliste-zum-einsatz-llm-basierter-chatbots

Der Hamburgischer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit stellt Checkliste bereit für den Einsatz LLM-basierter Chatbots
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