Ab dem 17. Dezember 2023 muss das Hinweisgeberschutzgesetz auch von alle mit mindestens 50, aber weniger als 250 Mitarbeitern zwingend beachtet werden. Es besteht keine Übergangsfrist. Da hinsichtlich der Durchführung des Gesetzes auch datenschutzrechtliche Implikationen bestehen, sind die FAQ ein gutes Mittel zur rechtlichen Bewertung von Vorgaben und Risiken.

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November 10, 2023
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg stellt FAQ zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz und Bezüge zur DSGVO bereit
Rolf Albrecht
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Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West
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