OLG Zweibrücken: kein dringlichkeitsschädliches Verhalten im einstweiligen Verfügungsverfahren bei Unterlassungsanspruch aus Markenrecht & UWG, wenn mehr als 6 Wochen zwischen Kenntnis der Rechtsverletzung und Antragstellung liegt und es einen Auslandsbezug gibt
So unter anderem das Gericht in seinem Beschluss vom 5.Mai 2026 (Az.: 4 W 16/26) in einem markenrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren. Das Gericht sah sowohl den Unterlassungsanspruch als gegeben an als…
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Mai 20, 2026