Mehr über den Artikel erfahren OLG Frankfurt a.M.: Die Werbung mit der Angabe „alle[n] Arten von Maler-Tapezierarbeiten“ ist irreführend nach § 5 UWG, wenn für Werbenden keine Eintragung in der Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer vorliegt
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OLG Frankfurt a.M.: Die Werbung mit der Angabe „alle[n] Arten von Maler-Tapezierarbeiten“ ist irreführend nach § 5 UWG, wenn für Werbenden keine Eintragung in der Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer vorliegt

So das Gericht in seinem Urteil vom 6. November 2025 (Az.: 6 U 303/24) in einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit. Das Gericht bejahte den durch den Kläger geltend gemachten Unterlassungsanspruch und führt…

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