Mehr über den Artikel erfahren OLG Frankfurt a.M.: Zwangsvollstreckung aus Urteil, dessen Unterlassungsanspruch auf zwei geschützten Marken beruht, in Form der Verhängung eines Ordnungsgeldes nicht möglich, wenn Handlung nur einer Marken betrifft
KI-generiertes Bild/Bild erstellt mit Adobe Firefly durch Prompting

OLG Frankfurt a.M.: Zwangsvollstreckung aus Urteil, dessen Unterlassungsanspruch auf zwei geschützten Marken beruht, in Form der Verhängung eines Ordnungsgeldes nicht möglich, wenn Handlung nur einer Marken betrifft

So das Gericht in seinem Beschluss vom 17. Dezember 2025 (Az.: 6 W 156/25) in einem Ordnungsmittelverfahren. Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren war der Unterlassungsantrag durch den Antragsgegner und hiesigen…

0 Kommentare