Am 29. November als „Black Friday“. Die Werbegestaltung war in den letzten Jahren aufgrund des bestehenden Markenschutzes für zahlreiche Waren und Dienstleistungen mit einem hohen Abmahnrisiko verbunden. Nun gibt es Entwarnung: Die zugrunde liegende Marke ist mit Wirkung zum 9. August 2024 aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht worden. Sie können die Bezeichnung „Black Friday“ nun weitgehend bedenkenlos in Ihrer Werbung verwenden.
Es gibt allerdings nach wie vor zwei Punkte zu beachten: Zum einen sollten ggf. bestehende Unterlassungserklärungen oder Urteile berücksichtigt werden. Zum anderen besteht durch einen anderen Markeninhaber nach wie vor ein Markenschutz für Weine und alkoholische Getränke, ausgenommen Bier.