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Werbung rund um den Black Friday – Warum nicht!!

Am 29. November als „Black Friday“. Die Werbegestaltung war in den letzten Jahren aufgrund des bestehenden Markenschutzes für zahlreiche Waren und Dienstleistungen mit einem hohen Abmahnrisiko verbunden. Nun gibt es Entwarnung: Die zugrunde liegende Marke ist mit Wirkung zum 9. August 2024 aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht worden. Sie können die Bezeichnung „Black Friday“ nun weitgehend bedenkenlos in Ihrer Werbung verwenden.

Es gibt allerdings nach wie vor zwei Punkte zu beachten: Zum einen sollten ggf. bestehende Unterlassungserklärungen oder Urteile berücksichtigt werden. Zum anderen besteht durch einen anderen Markeninhaber nach wie vor ein Markenschutz für Weine und alkoholische Getränke, ausgenommen Bier.

Rolf Albrecht

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West