Und daher muss diese auf Antrag hin zu Recht gelöscht werden. So das Europäische Gericht in seinem Urteil vom 6. März 2024 (Az.: T-647/22). In einigen Instagram-Posts im Jahre 2014 hatte ein bekannter Musikstar Turnschuhe in weißer Farbe und mit dicker schwarzer Sohle getragen. Ein Sportartikelhersteller hatte später ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim EUIPO beantragt und dieses im August 2016 eingetragen bekommen. Dagegen ist ein Unternehmen erfolgreich vorgegangen, wie das Europäische Gericht nunmehr feststellte, und konnte die Neuheit widerlegen. Das Gericht sah die wesentlichen Merkmale der Produkte aus dem Jahr 2014 aus den Veröffentlichungen und die aus dem Schutzumfang des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters als gleich an.

EuG: Bekannter Musikstar trägt Turnschuhe mit einem bestimmten Design, dass einem später eingetragenen Design ähnlich ist = Neuheit für späteren Gemeinschaftsgeschmacksmusterschutz nicht mehr gegeben
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