EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel – Rechtssetzung auf der Zielgeraden

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Am 20. Februar 2024 hat der Europäische Rat die Richtlinie gemäß dem Vorschlag des EU-Parlamentes angenommen. 20 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die Richtlinie in Kraft und die nationalen Gesetzgeber haben zur Umsetzung in nationales Recht einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem genannten Datum zur Verfügung.

Inhalte der EU-Richtlinie sind unter anderem:

  • Verbot von allgemeinen Umweltaussagen ohne Nachweis als per-se-Verbot
  • Die Regulierung der Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln
  • Erweiterung und Schaffung neuer Informationspflichten für Verkäufer gegenüber Verbrauchern

An dieser Stelle wird über die Rechtsumsetzung in deutsches Recht informiert werden.