Mehr über den Artikel erfahren OLG München: Verwendung von Ringen, die den Olympischen Ringen äußerst ähnlich sind, in Werbung für ein Gewinnspiel ist wegen bestehender Verwechslungsgefahr ein Verstoß gegen § 3 I 1 Nr. 2, 2 OlympSchG und begründet daher Unterlassungsanspruch
Bild wurde mit Freepik AI durch Texteingabe generiert

OLG München: Verwendung von Ringen, die den Olympischen Ringen äußerst ähnlich sind, in Werbung für ein Gewinnspiel ist wegen bestehender Verwechslungsgefahr ein Verstoß gegen § 3 I 1 Nr. 2, 2 OlympSchG und begründet daher Unterlassungsanspruch

Unter anderem dies hat das Gericht in dem Endurteil vom 26. September 2024 (Az.: 6 U 254/23 e) bezogen auf die Werbung für ein Gewinnspiele eines Verlagsunternehmens entschieden. Das Gericht…

0 Kommentare
Mehr über den Artikel erfahren BGH: Auch bei einer Entwicklung einer Erfindung durch KI muss natürliche Person als Erfinder im Rahmen einer Patenanmeldung genannt werden
Bild erstellt mit Playground AI

BGH: Auch bei einer Entwicklung einer Erfindung durch KI muss natürliche Person als Erfinder im Rahmen einer Patenanmeldung genannt werden

So das Gericht in seinem Beschluss vom 11. Juni 2024 (Az.: X ZB 5/22) im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Nach der ständigen…

Kommentare deaktiviert für BGH: Auch bei einer Entwicklung einer Erfindung durch KI muss natürliche Person als Erfinder im Rahmen einer Patenanmeldung genannt werden
Mehr über den Artikel erfahren BPatG: Erledigung des Patenterteilungsverfahrens ist zu erklären, wenn die maximale Patentschutzlaufzeit von 20 Jahren abgelaufen ist
Bild erstellt mit Playground AI

BPatG: Erledigung des Patenterteilungsverfahrens ist zu erklären, wenn die maximale Patentschutzlaufzeit von 20 Jahren abgelaufen ist

Dann findet eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 16 PatG statt. So das Gericht in seinem Beschluss vom 15. April 2024 (Az.: 11 W (pat) 15/20) im Rahmen eines…

Kommentare deaktiviert für BPatG: Erledigung des Patenterteilungsverfahrens ist zu erklären, wenn die maximale Patentschutzlaufzeit von 20 Jahren abgelaufen ist