OLG Nürnberg: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung bei Verfügungsgrund in Streitsache um Unternehmenskennzeichen – Fristbeginn eigentlich bei Kenntnis eines etwaigen Handelsregistereintrages-neuer Fristbeginn ggf. bei Intensivierung der Kennzeichennutzung
Zur Bewertung der Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung bei Verfügungsgrund in Streitsache um Unternehmenskennzeichen ist für Fristbeginn grds. die Kenntnis von der…

