BGH: Für die Frage eines Ordnungsmittels ist der Vollstreckungstitel ist unbeachtliche, welche materiellen Ansprüche dem Gläubiger zustehen-maßgeblich sind Titel, ggf. Entscheidungsgründe und zugrundliegende Unterlagen
So das Gericht in der Bestätigung eigener älterer Rechtsprechung im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens durch Beschluss vom 7. November 2024 (Az.: I ZB 31/24) zu einem Erzwingungsverfahren zu einem nach Ansicht…