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EU-Parlament beschließt neue „EU-Verordnung zur guten Sprache in Verträgen“

Am 31.März 2025 hat das EU-Parlament die „EU-Verordnung zur Rechtschreibung in Verträgen“ beschlossen.

Kernpunkte der Verordnung sind:

  • Alle Verträge müssen in einfacher Sprache verfasst sein, um für alle Bürger verständlich zu sein.
  • Bestimmte juristische Fachbegriffe werden verboten oder durch „allgemein verständliche Synonyme“ ersetzt (z. B. „Klage“ durch „Beschwerdebrief“).
  • Unternehmen, die weiterhin komplizierte Klauseln verwenden, müssen eine „Lesbarkeitssteuer“ zahlen.
  • Alle Verträge, die gegen die neuen Sprachregeln verstoßen, sind automatisch nichtig.

Der EU-Abgeordnete E.April begrüßt diese neue Vorgabe der EU und meint dazu „: Endlich haben wir mal eine sinnvolle Entscheidung getroffen, die im Interesse der Bürger und Unternehmen ist. Wir schaffen das „Juristendeutsch“ ab und ersetzen es durch die verständliche Alltagssprache.“

Rolf Albrecht

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West