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EU-Parlament beschließt neue „EU-Verordnung zur guten Sprache in Verträgen“

Am 31.März 2025 hat das EU-Parlament die „EU-Verordnung zur Rechtschreibung in Verträgen“ beschlossen.

Kernpunkte der Verordnung sind:

  • Alle Verträge müssen in einfacher Sprache verfasst sein, um für alle Bürger verständlich zu sein.
  • Bestimmte juristische Fachbegriffe werden verboten oder durch „allgemein verständliche Synonyme“ ersetzt (z. B. „Klage“ durch „Beschwerdebrief“).
  • Unternehmen, die weiterhin komplizierte Klauseln verwenden, müssen eine „Lesbarkeitssteuer“ zahlen.
  • Alle Verträge, die gegen die neuen Sprachregeln verstoßen, sind automatisch nichtig.

Der EU-Abgeordnete E.April begrüßt diese neue Vorgabe der EU und meint dazu „: Endlich haben wir mal eine sinnvolle Entscheidung getroffen, die im Interesse der Bürger und Unternehmen ist. Wir schaffen das „Juristendeutsch“ ab und ersetzen es durch die verständliche Alltagssprache.“

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