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BAG: Entgeltabrechnungen dürfen durch Arbeitgeber als elektronisches Dokument in einem digitalen Mitarbeiterpostfach, dass durch ein mitarbeiterbezogenes Passwort geschützt ist, zum Abruf bereitgestellt werden

Damit ist, so das Gericht in seinem Urteil vom 28. Januar 2025 (Az.: 9 AZR 48/24) die rechtliche Vorschrift des § 108 I 1 GewO zur Erteilung der Abrechnung gewahrt. In der bisher nur vorliegenden Pressemitteilung wird ferner mitgeteilt, dass der Rechtsstreit an das zuständige Landesarbeitsgericht zurückverwiesen wurde, um die Frage der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung in Verbindung mit der gesetzlichen Vorschrift des § 87 I Nr.6 BetrVG zu klären, da hier die Frage der Zuständigkeit eines Konzernbetriebsrates für die Einführung und den Betrieb der elektronischen Mitarbeiterpostfächern des beklagten Einzelhandelsunternehmens zu klären ist.

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