Zu diesem Thema hat Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, zuständig in Bayern für öffentliche Stellen und damit auch für Schulen, ein Arbeitspapier veröffentlicht. Die Ausführungen lassen sich auch auf andere Bundesländer übertragen und bei der Arbeit von Lehrern berücksichtigen. Hier ist das Arbeitspapier abrufbar (Achtung: hinter dem Link öffnet sich ein .pdf-Dokument): https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/AP_Foto_Video_Schule.pdf

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Umgang mit personenbezogenen Daten durch Verwendung von Fotos und Videos in Schulen und Schulunterricht
- Beitrags-Autor:Rolf Albrecht
- Beitrag veröffentlicht:August 10, 2023
- Beitrags-Kategorie:Datenschutzrecht
Rolf Albrecht
Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West
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